Beschreibung
Beschreibung
Die Eheschließung wird bei dem Standesamt angemeldet, in dem beide Verlobte ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Leben beide Verlobten in unterschiedlichen Standesamtsbezirken, können die Verlobten entscheiden, in welchem Standesamt die Eheschließung angemeldet werden soll.
Bitte beachten Sie bei Eheschließungen mit internationaler Beteiligung unbedingt die vorzulegenden Unterlagen unter Details.