Beschreibung
Beschreibung
Trauzeugen
Seit dem 01. Juli 1998 sind Trauzeugen für die standesamtliche Trauung nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Die meisten Brautpaare wünschen sich aber weiterhin Trauzeugen.
Es ist möglich insgesamt 2 Trauzeugen am Tag der Eheschließung zu benennen.
Die Trauzeugen müssen, genau wie das Brautpaar, am Tag der Eheschließung einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen.
Konfetti, Reis, Blumen
Wir möchten die herzliche Bitte an Sie richten, im Rahmen Ihrer Eheschließung darauf zu verzichten, im Trausaal, in den Fluren und auf der Rathausaußentreppe Reis, Blumen oder „Flitterkram“ wie Konfetti zu streuen.
Auch wenn uns durchaus bewusst ist, dass diese Bräuche für viele Paare zu einer Eheschließung dazugehören, möchten wir aber auch daran erinnern, dass wir im Regelfall viele Eheschließungen hintereinander haben und es für die nächsten Brautpaare nicht angenehm ist, auf die Hinterlassenschaften der vorhergehenden Hochzeitsgesellschaften zu treffen.
Auch unsere Hausarbeiter und Pförtner werden es Ihnen danken, wenn ihnen ständiges Fegen und Säubern erspart bleibt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Wunschmusik zur Eheschließung
Bringen Sie uns Ihre Wunschmusik zur Eheschließung auf CD mit - sie wird gerne angespielt!
Fotograf
Auf Wunsch steht Ihnen beim Standesamt im Barmer Rathaus ein Fotograf zur Verfügung( Siehe: "Links und Downloads")