Beschreibung
Beschreibung
Abschriften von Personenstandsurkunden werden durch das hiesige Standesamt erstellt, wenn der Personenstandsfall (Geburt, Heirat, Sterbefall) in Wuppertal war.
Sie können Ihre Urkunden wie folgt beantragen:
- telefonisch: 0202 563 0
- Online: über das Serviceportal (siehe Links und Downloads)
- auf dem Postweg:
Standesamt Wuppertal
Urkundenstelle
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal - Urkundenbestellungen per E-Mail oder Fax werden nicht entgegengenommen
Folgende Personenstands-Urkunden können wir für Sie ausstellen (auch in internationaler Form):
- alle Lebenspartnerschaftsurkunden und
- Nachweise über die Geburt der letzten 110 Jahre, auf den Tag genau
- Eheurkunden der letzten 80 Jahre, auf den Tag genau
- Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre, auf den Tag genau
- Erteilung einer Auskunft aus dem Register: z.B. Geburtsuhrzeit
Urkunden aus den Jahren davor erhalten Sie beim Stadtarchiv (213.2)
Details
Dokumente
bei persönlicher Vorsprache:
- Personalausweis oder Reisepass
- Stammbuch, wenn vorhanden
- evtl. Anforderung des Rententrägers, Amtsgerichts, o.ä. um das rechtliche Interesse nachzuweisen
- evtl. formlose Vollmacht mit Ausweiskopie
Bei schriftlichen Anforderungen sind unbedingt die persönlichen Daten anzugeben:
- Geburtsdatum
- evtl. der Stadtteil oder
- das Krankenhaus
- die Namen der Eltern (auch Geburtsname der Mutter/des Vaters)
Gebühren
Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 10,00 €, für jede weitere Urkunde mit gleichem Inhalt 5,00.
Urkunden für Rentenzwecke und zur Vorlage beim Jobcenter sind gebührenfrei, wenn ein Nachweis über die Anforderung vorgelegt wird. Von daher ist hier NUR eine schriftliche oder persönliche Bestellung möglich!
Urkunden für alle anderen Zwecke sind gebührenpflichtig!
Zahlungsarten
Rechtsgrundlage
Fristen
Bei persönlicher Vorsprache kann die Urkunde nach ca. 15 Min. Bearbeitungszeit in Empfang genommen werden. (Zi. A-23, Rathaus Barmen (Altbau). Bei telefonischer Bestellung über das ServiceCenter und bei Bestellungen über das Serviceportal geschieht die Bearbeitung und Zusendung im Regelfall innerhalb einer Woche.
Bearbeitungsdauer
Eheschließungen
Aufgrund der Corona-Pandemie und des damit verbundenen hohen Ansteckungsrisikos werden Trauungen zur Zeit grundsätzlich mit einer begrenzten Personenzahl durchgeführt.
Die Anzahl der Gäste der Brautpaare ist momentan auf 2 Personen beschränkt. Die Traugesellschaft darf dementsprechend nicht mehr als 5 Personen umfassen, inclusive Brautpaar, eventuellen Trauzeugen, Kindern, Fotografen, ggf. erforderlichem Dolmetscher und dem/der Standesbeamten/in.
Bitte beachten Sie, dass das Brautpaar zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet ist und alle anderen Personen zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet sind. Eine Spuckschutzwand wird aufgestellt.
Nach der erfolgten Eheschließung ist das Rathaus sofort zu verlassen.
Aktuelle Kontaktbeschränkungen und Sicherheitsabstände im Bereich des Rathauses, den Seiteneingängen und auf dem Rathausvorplatz sind einzuhalten.
Für die Ambientetrauorte in Wuppertal gelten die gleichen Vorschriften.
Terminabsprachen
Das Standesamt Wuppertal bietet nun auch wieder Termine für Anmeldungen zur Eheschließung, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, namensrechtlichen Erklärungen und sonstige Anliegen an.
Vorsprachen der Bürger sind ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie unter folgenden Rufnummern einen Termin zur Vorsprache vereinbaren:
563-6315, 563-6781, 563-6114, 563-6733, 563-6346, 563-5164, 563-5349.
Für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit können Sie unter folgenden Rufnummern einen Termin zur Vorsprache vereinbaren (maßgeblich für die Buchstabenzuordnung ist immer der Name der Frau!)
A – I 563-5177, 563-6220, 563-6768
J – Q 563-5830, 563-6785
R – Z 563-6784, 563-6788
Geburtsbeurkundungen
Die Unterlagen und Urkunden von Geburten, die durch die Krankenhäuser angezeigt wurden, werden nach der Beurkundung zurück an die entsprechenden Krankenhäuser geschickt. Bei fehlenden Unterlagen nehmen die Standesbeamtinnen*en Kontakt mit den Eltern auf.
Zusätzlicher Service zur Abgabe und Abholung von einzureichenden Unterlagen
Zur Abgabe von einzureichenden Dokumenten, wie z. B. zur Beurkundung einer Geburt steht Ihnen die Infotheke im Foyer des Rathauses montags bis freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Verfügung.
Zur Abholung der entsprechenden Unterlagen bieten wir Ihnen in Zimmer A 23 montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr Gelegenheit.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Rahmen keine Beratung oder Beurkundung stattfinden kann!
Die Anlaufstellen bieten Ihnen jeweils nur die Möglichkeit zur Abgabe und Abholung Ihrer Dokumente als ergänzenden Service zur persönlichen Vorsprache nach Terminvereinbarung.
Service für Bestatter
Zur Abgabe und Abholung der Unterlagen bieten wir Ihnen in Zimmer A 23 montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr Gelegenheit.
Urkundenstelle
Die Urkundenstelle bleibt bis auf weiteres für persönliche Vorsprachen geschlossen. Wir bitten Sie, die Urkunden online, postalisch oder telefonisch zu bestellen.
Bitte benutzen Sie ausschließlich diese Bestellmöglichkeiten!
Online:
www.wuppertal.de/urkundenbestellung
telefonisch über das Servicecenter der Stadt Wuppertal:
0202 563 0
Links und Downloads
Links und Downloads
- Serviceportal
- Gebühren StandesamtPDF-Datei346,82 kB
- Hinweis Datenschutz Ausstellung von PersonenstandsurkundenPDF-Datei556,43 kB
- Stadtarchiv
- PStG § 61 Allgemeine Vorschriften für die Benutzung
- PStG § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
- PStG § 63 Benutzung in besonderen Fällen
- PStG § 64 Sperrvermerke
- PStG § 65 Benutzung durch Behörden und Gerichte
- PStG § 66 Benutzung für wissenschaftliche Zwecke
- PStG § 67 Einrichtung zentraler Register
- PStG § 68 Mitteilungen an Behörden und Gerichte von Amts wegen
- PStG § 5 Fortführung von Personenstandsregister
- PStG § 6 Aktenführung
- PStG § 7 Aufbewahrung
- PStG § 55 Personenstandsurkunden
- PStG § 75 Übergangsbeurkundung
- PStG Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Heirats-, Geburten- und Sterbebücher
- PStG § 77 Fortführung und Aufbewahrung der Familienbücher
- PStG § 78 Heiratsbuch
Kontakt
Organisationseinheiten
Name |
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003.2 Standesamt |
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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ServiceCenter | 0202 563-0 |