Besondere Anmeldung der Eheschließung
Zwei Lebenspartner, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz begründet haben, können ihre Eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen.
Hierzu ist eine besondere Anmeldung der Eheschließung erforderlich.
Die Lebenspartner können sich entscheiden, ob sie die Umwandlung in den Büroräumen des Standesamtes zu zweit durchführen lassen oder noch einmal ganz groß im Trausaal oder einem Ambiente-Trauort feiern.