Beschreibung
Beschreibung
Die Anmeldung der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe wird bei dem Standesamt vorgenommen, in dem einer der Lebenspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sind diese unterschiedlich, können sie sich das Standesamt aussuchen.
Beide Lebenspartner haben die Umwandlung mündlich im Standesamt anzumelden. Sofern ein Lebenspartner verhindert ist, kann dieser den anderen Lebenspartner bevollmächtigen, für beide anzumelden (Vordruck siehe Downloads/Links).
Die Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine gleichgeschlechtliche Ehe entspricht rechtlich einer Eheschließung. Diese Eheschließung muss also tatsächlich vorgenommen werden.
Ihnen steht es frei, den Rahmen für diese Eheschließung selbst zu wählen.
Sie können sich das Ja-Wort noch einmal in den Trausälen des Rathauses während unserer Öffnungszeiten geben oder in Form einer Ambientetrauung außerhalb unserer Öffnungszeiten und/oder an einem Ambientetrauort.
Auch ist es möglich, während unserer Öffnungszeiten nach Terminabsprache in einem Büro vor der jeweiligen Standesbeamtin das Ja-Wort zu wiederholen.
Als Eheschließungsdatum gilt das Datum der Umwandlung, nicht das der Begründung der Lebenspartnerschaft.
Rechte und Pflichten der Ehepartner/-innen, die sich aus der Ehe ergeben, richten sich jedoch nach dem Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft. Dieses Datum wird auf der Eheurkunde gesondert ausgegeben.