Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses nimmt der Rat entgegen und überweist ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Der Rat stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters. Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
Jahresabschlussberichte
- Jahresabschlussbericht 2018 (festgestellt)
- Jahresabschlussbericht 2017 (festgestellt)
- Jahresabschlussbericht 2016 (festgestellt)
- Jahresabschlussbericht 2015 (festgestellt)
- Jahresabschlussbericht 2014 (festgestellt)
- Jahresabschlussbericht 2013 (festgestellt)
- Jahresabschlussbericht 2012 (festgestellt)
- Jahresabschlussbericht 2011 (festgestellt)
- Jahresabschlussbericht 2010 (festgestellt)
- Jahresabschlussbericht 2009 (festgestellt)
- Jahresabschlussbericht 2008 (festgestellt)
Jahresrechnungen
- Jahresrechnung 2018 (festgestellt)
- Jahresrechnung 2017 (festgestellt)
- Jahresrechnung 2016 (festgestellt)
- Jahresrechnung 2015 (festgestellt)
- Jahresrechnung 2014 (festgestellt)
- Jahresrechnung 2013 (festgestellt)
- Jahresrechnung 2012 (festgestellt)
- Jahresrechnung 2011 (festgestellt)
- Jahresrechnung 2010 (festgestellt)
- Jahresrechnung 2009 (festgestellt)
- Jahresrechnung 2008 (festgestellt)