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Wuppertal Finanzen

Jahresabschlüsse der Stadt Wuppertal

Gemäß § 38 KomHVO NRW i. V. m. § 95 Abs. 1 GO NRW sind die Gemeinden verpflichtet, zum Ende eines jeden Jahres, einen Jahresabschluss aufzustellen.

Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

Der Jahresabschluss wird von der Stadtkämmerei aufgestellt und von der Oberbürgermeister:in bestätigt. Anschließend wird er dem Rat der Stadt vorgelegt, der ihn zur eingehenden Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überweist. Nach abgeschlossener Prüfung stellt der Rat den Jahresabschluss durch Beschluss fest und entscheidet über die Entlastung der Oberbürgermeister:in. Der festgestellte Abschluss wird der Aufsichtsbehörde angezeigt und öffentlich bekannt gemacht.

Die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre stehen hier zum Download bereit:

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