Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Blei im Trinkwasser?

Das Gesundheitsamt der Stadt Wuppertal ist für die Überwachung der Einhaltung der Trinkwasserverordnung und der darin genannten Grenzwerte vom Wasserwerk bis zum häuslichen Zapfhahn zuständig.

Grundsätzlich ist das Wuppertaler Trinkwasser von einwandfreier Qualität. Auf den letzten Metern der Versorgungsleitungen vor dem Zapfhahn des Verbrauchers kann es jedoch durch alte Bleileitungen zu erhöhten Bleigehalten im Trinkwasser kommen. Ursache können noch vorhandene bleihaltige Hausanschlüsse, Hausinstallationen und Armaturen sein, die ganz oder zum Teil aus Blei bestehen oder Blei als Legierungsbestandteil beinhalten.

Gesundheitliche Wirkungen von Blei

Seit dem 1. Dezember 2013 gilt für Blei im Trinkwasser ein Grenzwert von 10 μg/l (Mikrogramm je Liter).
Die regelmäßige Aufnahme geringer Bleimengen kann zu einer chronischen gesundheitlichen Belastung führen. Sie beeinträchtigt die Blutbildung und Intelligenzentwicklung bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern. Die empfindlichste Gruppe sind Kleinkinder und damit indirekt auch Schwangere, da das sich entwickelnde Nervensystem Ungeborener im Mutterleib besonders sensibel reagiert.

Blei im Trinkwasser?

Das Vorkommen von Blei im Trinkwasser ist in Deutschland meistens durch Korrosion von Rohrleitungsmaterialien bedingt. Wichtigste Ursache für erhöhte Bleiwerte im Trinkwasser sind Hausinstallationen und Hausanschlussleitungen aus Blei, die teilweise noch bis Anfang der siebziger Jahre verbaut worden sind. Daneben können auch andere Installationsmaterialien, wie verzinkte Stahlrohre und Messingarmaturen, gewisse Mengen an Blei abgeben. Obwohl in den letzten Jahren in Deutschland viele Bleileitungen gegen Rohre aus anderen Materialien ausgetauscht worden sind, sind diese noch in zahlreichen Haushalten vorhanden.

Was kann ich tun?

Auch wenn nur Teilabschnitte noch aus Bleirohren bestehen, kann der jetzt gültige ab Ende 2013 abgesenkte Grenzwert der Trinkwasserverordnung nicht eingehalten werden. Deshalb sollten Trinkwasserinstallationen in Wohngebäuden, die bis 1973 errichtet wurden, rechtzeitig auf das Vorhandensein von Bleileitungen überprüft werden. Verantwortlich ist der jeweilige Hauseigentümer.
Sichtbare Bleileitungen lassen sich anhand folgender Merkmale erkennen: Sie sind silbergrau, weich und biegsam, haben einen dumpfen Ton im Klopftest, sind mit wulstigen Lötstellen ver-bunden und nicht magnetisch. Ob nicht sichtbare bleihaltige Steigleitungen der Hausinstallation den Grenzwert der Trinkwasserverordnung einhalten, lässt sich durch ein gestaffeltes Probenahmeverfahren (Stagnationsproben) klären. Sofern sichtbar Bleileitungen vorhanden sind, sollte das Wasser vorsichtshalber nicht als Trinkwasser und für die Nahrungszubereitung für Schwangere, stillende Mütter und Kleinkinder verwendet werden. Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung stehen im Handel Wässer mit dem Aufdruck "geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" zur Verfügung.

Vermieter und Wasserversorger müssen informieren!

Die Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass Vermieter ab dem 1. Dezember 2013 über vorhandene Bleirohre schriftlich oder per Aushang informieren müssen. Sollten noch Hausanschlussleitungen aus Blei vorhanden sein, hat der Wasserversorger die Betroffenen unabhängig von der Bleikonzentration in Trinkwasser hierüber zu informieren.

Herr Eberhard Zirkel
techn. Sachbearbeiter/in

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Seite teilen