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Wuppertal Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer

Rechtliche Betreuungen für Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können, sollen nach Möglichkeit ehrenamtlich geführt werden.

Angehörige, Bekannte etc. können die rechtliche Betreuung für einen Menschen übernehmen. Personen die keine soziale Bindung zu einer zu betreuenden Person haben, sind verpflichtet eine Vereinbarung mit einem Betreuungsverein abzuschließen.

Die Betreuungsbehörde prüft grundsätzlich die Eignung von allen ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern.

Voraussetzungen

Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten

Erläuterungen und Hinweise

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