Angehörige, Bekannte etc. können die rechtliche Betreuung für einen Menschen übernehmen. Personen die keine soziale Bindung zu einer zu betreuenden Person haben, sind verpflichtet eine Vereinbarung mit einem Betreuungsverein abzuschließen.
Die Betreuungsbehörde prüft grundsätzlich die Eignung von allen ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern.