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Prüfung des Gesamtabschlusses

Zum 31.12.2010 muss die Stadt Wuppertal einen ersten Gesamtabschluss aufstellen, der neben dem Jahresabschluss der Stadt Wuppertal (Kernverwaltung) die Abschlüsse ihrer verselbstständigten Aufgabenbereiche umfasst. Die Prüfung des Gesamtabschlusses ist Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses, der sich zur Durchführung der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes bedient.

Beschreibung

Beschreibung

Der Gesamtabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des „Konzerns Stadt Wuppertal“ unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wiedergibt.

In den Gesamtabschluss der Stadt Wuppertal einbezogen werden mithin beispielsweise die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (zum Beispiel Gebäudemanagement Wuppertal) sowie der rechtlich selbstständigen städtischen Gesellschaften (zum Beispiel WSW GmbH, GWG). Die eigentlichen Jahresabschlüsse der einzelnen rechtlich verselbstständigten Bereiche werden dabei grundsätzlich nicht vom Rechnungsprüfungsamt, sondern nach gesetzlichen Vorschriften, das heißt, in der Regel von Wirtschaftsprüfern geprüft.

Die Finanzdaten über die in den Gesamtabschluss einbezogenen Bereiche müssen entsprechend der Bestimmungen in § 50 der Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit den §§ 300, 301 und 303 bis 305 und den §§ 307 bis 309 des Handelsgesetzbuches bereinigt werden (Konsolidierung).

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