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Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Wenn Paare im Ausland geheiratet haben, können sie die Eheschließung beim Standesamt nachbeurkunden lassen!

Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Beschreibung

Beschreibung

Hierfür ist eine persönliche Beratung erforderlich. 

WICHTIG: Ein Partner MUSS Deutscher Staatsangehöriger sein!

Wenn nur ausländische Staatsangehörigkeiten vorliegen, dann bitte ans Einwohnermeldeamt wenden.

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