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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Reisepass

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie kommt es zu Verzögerungen bei der Produktion und Lieferung von Reisepässen. Dies betrifft insbesondere Expressreisepässe. Eine Abholung innerhalb von 72 Stunden kann nicht mehr garantiert werden. Bitte beachten Sie zur Abholung eines beantragten Dokumentes das Produkt Abholung von Dokumenten.

Beschreibung

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Beachten Sie bitte die Hinweise im Personalausweisportal bezüglich der Corona-Pandemie und Ausweisdokumenten. Den Link finden Sie hier:

Personalausweisportal (Öffnet in einem neuen Tab)

Die Bearbeitung ist nur mit Termin möglich.

Link zur: Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab)


In den Reisepässen werden Ihre biometrischen Daten und die Fingerabdrücke elektronisch auf dem integrierten Chip gespeichert. Die Fingerabrdücke sind im Reisepass Pflicht (ab 6 Jahren).

In der Regel ist der Reisepass in ca. 4 Wochen fertig. Das Bürgeramt Wuppertal übernimmt keine Garantie, dass die Rücklieferung der Bundesdruckerei tatsächlich in dieser Zeit erfolgt. In einzelnen Fällen kann die Bearbeitungszeit auch länger (bis zu 6 Wochen) dauern.


Abholung des Reisepasses:

Den Reisepass müssen Sie nicht selbst abholen.

Sie können sich durch eine andere volljährige Person vertreten lassen. Diese muss eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht mitbringen, sich ausweisen können und Ihren bisherigen Reisepass (wenn vorhanden) mitbringen.

Sind Sie noch keine 18 Jahre alt, so müssen beide Elternteile oder ein Elternteil mit Vollmacht und Ausweis bzw. Pass (bzw. Kopie) des anderen Elternteils mitkommen.

Bitte beachten Sie: die Unterschriften in der Vollmacht und in den Ausweisdokumenten müssen identisch sein. Bei Abweichungen kann die Vollmacht ansonsten nicht akzeptiert werden!

Die Abholung des Reisepasses kann zu den Öffnungszeiten in der Zentrale Barmen mit einem zuvor vereinbarten Terminabholen.

Bitte beachten Sie: die Ausgabe von fertigen Ausweisdokumenten erfolgt ausschließlich mit einem Termin. Bitte vereinbaren Sie diesen rechtzeitig über den oben stehenden Link.



Wenn Sie die Angebote des Bürgeramtes nutzen und damit Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch das Bürgeramt verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der ab 25.05.2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung. Vor der Erhebung personenbezogener Daten sind Sie über die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Kenntnis zu setzen. Hierzu stellen wir Ihnen unter Downloads/Links die erforderlichen Datenschutzinformationen zur Verfügung.

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