Beschreibung
Beschreibung
Die Bearbeitung ist nur mit Termin möglich. Zur Buchung bitte hier (Öffnet in einem neuen Tab) klicken.
Seit dem 01.05.2025 können für Personalausweise keine ausgedruckten Lichtbilder mehr verwendet werden!
Sie haben die Möglichkeit Lichtbilder von einem externen Fotodienstleistenden oder einem Drogeriemarkt erstellen zu lassen. Dieser übermittelt das biometrische Lichtbild sicher und verschlüsselt über eine Cloud an das Einwohnermeldeamt. Sie erhalten sodann einen sogenannten Data-Matrix-Code. den Sie bei der Vorsprache vorlegen müssen.
Die Aufnahme eines Lichtbildes ist auch vor Ort im Einwohnermeldeamt über Fotogeräte der Bundesdruckerei (sogenannte PointID-Geräte) möglich.
Die Fotogeräte stehen nur in der Zentrale des Einwohnermeldeamtes in der ehem. Bundesbahndirektion (Döppersberg 41, 42103 Wuppertal) zur Verfügung.
Voraussetzung zur Nutzung ist eine Mindestkörpergröße von 120 cm. Die Gebühr für die Erstellung eines Lichtbildes vor Ort betragen 6,00 Euro. Achtung: In den Bürgerbüros können Sie nur mit vorab erstellten und digital übermittelten Lichtbildern vorsprechen. Sollten die Bilder an den Geräten im Einwohnermeldeamt für die Nutzung in den Bürgerbüros gefertigt werden, so beträgt die Speicherfrist 96 Stunden.
Die Gebühr für das vor Ort erstellte Lichtbild wird erst bei Antragstellung verrechnet.
Sollten Sie das Lichtbild vor Ort erstellen lassen, so erscheinen Sie bitte 15 Minuten vor Ihrem gebuchtem Termin.
Weitere Informationen bezüglich der Lichtbilder finden Sie unter "Links und Downloads".
Beantragung und Abholung eines neuen Personalausweises im Zusammenhang mit einer Eheschließung
Ein neuer Personalausweis, der den zukünftigen Ehenamen enthält, kann frühestens acht Wochen vor dem Eheschlusstermin beantragt werden. Hierfür ist die Anmeldung zur Eheschließung mit Angabe des gewünschten Namens und des Eheschließungsdatums erforderlich. Die Abholung des neuen Personalausweises ist erst nach der Eheschließung möglich. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihre Heiratsurkunde mit.
Änderungen beim PIN-Brief
Seit Februar 2025 erhalten Sie bereits bei der Antragstellung des Personalausweises den sogenannten PIN-Brief. Bei der Abholung erhalten Sie dann das dazugehörige Sperrkennwort. PIN-Briefe werden seitdem auch minderjährigen Personen, bei denen die Online-Ausweisfunktion noch nicht freigeschaltet ist, ausgehändigt. Den Erziehungsberechtigten steht es frei zu entscheiden, diesen PIN-Brief aufzubewahren oder zu vernichten.
Die Dokumentenausgabe findet seit dem 24.11.25 ausschließlich in der ehem. Bundesbahndirektion am Döppersberg statt.