Beschreibung
Beschreibung
Es passiert leider sehr häufig, dass sich Personen nicht an- oder abmelden.
Hauseigentümer*innen oder Mitbewohner*innen werden dann im Zweifelsfall mit unberechtigten Umlagekosten belastet.
Hauseigentümer*innen oder Mitbewohner*innen können den nicht gemeldeten Ein- oder Auszug einer Person dem Einwohnermeldeamt mitteilen.
Bitte beachten Sie, dass hierdurch zunächst keine Um- bzw. Abmeldung der Person erfolgt. Das Einwohnermeldeamt prüft und entscheidet den Sachverhalt. Die Prüfung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Gerne können Sie eine Mitteilung über das Formular unter Links und Downloads benutzen. Das Einwohnermeldeamt wird automatisch über Ihre Meldung informiert. Klicken Sie hierzu in der letzten Maske auf den Button "Einreichen".
Sollte die neue Anschrift des/der Verzogenen ebenfalls bekannt sein, ist diese Information hilfreich.
Möchten Sie persönlich vorsprechen, können Sie einen Termin unter dem Produkt "Klärung einer Meldeangelegenheit" buchen.