Beschreibung
Beschreibung
Sofern eine Person in einer Wohnung verstarb, sind die nächsten Angehörigen zur Anzeige verpflichtet.
Ist die Person in einer Einrichtung verstorben, ist diese zur Anzeige verpflichtet. Einrichtungen sind:
- Krankenhäuser
- Alten- und Pflegeheime
- Justizvollzugsanstalten
Der Sterbefall muss innerhalb von drei Tagen anzeigt werden.
Oftmals wird dies von den beauftragten Bestattern erledigt.