Beschreibung
Beschreibung
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen, wird von diesen eine schriftliche Anzeige erstellt. Diese Anzeige wird dem Standesamt durch die Bestatter zugeleitet.
Angehörige oder beauftragte Bestattungsunternehmen können in anderen Sterbefällen den Tod beim Standesamt anzeigen.
Zwingend erforderlich ist die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung, die korrekt ausgefüllt sein muss.
Weitere Infos zur Anzeige eines Sterbefalles siehe unter Downloads / Links §§ 28 bis 31 i.V.m. § 20 PStG und § 38 PStV.
Ähnliche Dienstleistungen
Details
Dokumente
Es werden sämtliche Urkunden (Geburt, Heirat, Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehegatten, Stammbuch, Scheidungsurteil) zur Beurkundung benötigt.
Ebenso alle vorhandenen Nachweise über die Staatsangehörigkeit.
Bei deutschen Staatsangehörigen ist unbedingt der Personalausweis im Scheckkartenformat mit ab zu geben.
Sollte die verstorbene Person nicht in Wuppertal wohnhaft gemeldet sein, muss zusätzlich eine erweiterte Meldebescheinigung vom Meldeamt des Wohnsitzes vorgelegt werden.
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit muss der Pass vorgelegt werden.
Gebühren
Die erste Urkunde kostet 10,00 €uro, jede weitere Urkunde mit gleichem Inhalt 5,00 €uro, wenn es sich um eine Bestellung handelt,- weitere Gebühren siehe Downloads/Links
Zahlungsarten
Barzahlung oder EC-Kartenzahlung mit PIN-Nummer möglich.
Bearbeitungsdauer
Eheschließungen
Aufgrund der Corona-Pandemie und des damit verbundenen hohen Ansteckungsrisikos werden Trauungen zur Zeit grundsätzlich mit einer begrenzten Personenzahl durchgeführt.
Die Anzahl der Gäste der Brautpaare im Rathaus Barmen ist momentan auf 9 Personen im modernen Trausaal und 7 Personen im klassischen Trausaal beschränkt. Die Traugesellschaft darf dementsprechend im modernen Trausaal nicht mehr als 12 Personen und im klassischen Trausaal nicht mehr als 10 Personen umfassen, inclusive Brautpaar, eventuellen Trauzeugen, Kindern, Fotografen, ggf. erforderlichem Dolmetscher und dem/der Standesbeamten/in.
Bitte beachten Sie, dass sowohl das Brautpaar als auch alle Gäste zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Form einer FFP II Maske verpflichtet sind. Eine Spuckschutzwand wird aufgestellt.
Nach der erfolgten Eheschließung ist das Rathaus sofort zu verlassen.
Aktuelle Kontaktbeschränkungen und Sicherheitsabstände im Bereich des Rathauses, der Seiteneingänge und auf dem Rathausvorplatz sind einzuhalten.
Für die anderen Ambientetrauorte in Wuppertal gelten abweichende Vorschriften, bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Veranstaltern.
Terminabsprachen
Das Standesamt Wuppertal bietet Termine für die Anmeldungen zur Eheschließung, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, namensrechtlichen Erklärungen und sonstige Anliegen an.
Vorsprachen der Bürger sind ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich!
Für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie unter folgender Mailadresse unter Angabe Ihres Anliegens und der erforderlichen Daten (Telefonnummer, Name, Geburtsdatum, Geburtsort etc.) eine Nachricht hinterlassen:
oder uns in Ausnahmefällen telefonisch unter folgenden Rufnummern erreichen:
563-6781, 563-6235, 563-6733, 563-6346, 563-5164, 563-5349, 563-6114, 563-6315
Für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit können Sie unter folgenden Rufnummern einen Termin zur Vorsprache vereinbaren (maßgeblich für die Buchstabenzuordnung ist immer der Name der Frau!)
A – G 563-5177, 563-6220, 563-6768
H – Z 563-5830, 563-6785, 563-6784, 563-6788
Geburtsbeurkundungen
Die Unterlagen und Urkunden von Geburten, die durch die Krankenhäuser angezeigt wurden, werden nach der Beurkundung zurück an die entsprechenden Krankenhäuser geschickt. Bei fehlenden Unterlagen nehmen die Standesbeamtinnen*en Kontakt mit den Eltern auf.
Zusätzlicher Service zur Abgabe und Abholung von einzureichenden Unterlagen:
Zur Abgabe und Abholung von einzureichenden Dokumenten, wie z. B. zur Beurkundung einer Geburt steht Ihnen Zimmer A 23 im Rathaus in Barmen montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Rahmen keine Beratung oder Beurkundung stattfinden kann!
Die Anlaufstelle bietet Ihnen nur die Möglichkeit zur Abgabe und Abholung Ihrer Dokumente als ergänzenden Service zur persönlichen Vorsprache nach Terminvereinbarung.
Service für Bestatter
Zur Abgabe und Abholung der Unterlagen bieten wir Ihnen in Zimmer A 23 montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr Gelegenheit.
Urkundenstelle
Die Urkundenstelle bleibt bis auf weiteres für persönliche Vorsprachen geschlossen. Wir bitten Sie, die Urkunden online, postalisch oder telefonisch zu bestellen.
Bitte benutzen Sie ausschließlich diese Bestellmöglichkeiten!
Online:
https://serviceportal.wuppertal.de/home (Öffnet in einem neuen Tab)
telefonisch über das Servicecenter der Stadt Wuppertal:
0202 563 0
Links und Downloads
Links und Downloads
- Kontaktdaten internationaler Bereich (Öffnet in einem neuen Tab)
- SterbefallanzeigePDF-Datei
- Gebühren StandesamtPDF-Datei346,82 kB
- Sterbefall - Anzeige durch Einrichtungen § 20 PStG (Öffnet in einem neuen Tab)
- Sterbefall - Anzeige § 28 PStG (Öffnet in einem neuen Tab)
- Sterbefall - Anzeige durch Personen § 29 PStG (Öffnet in einem neuen Tab)
- Sterbefall - Anzeige durch Einrichtungen und Behörden § 30 PStG i.V.m. § 20 PStG (Öffnet in einem neuen Tab)
- Sterbefall - Eintragung in das Sterberegister § 31 PStG (Öffnet in einem neuen Tab)
- Sterbefall - Nachweise bei Anzeige des Sterbefalls § 38 PStV (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
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ServiceCenter | 0202 563-0 |