Beschreibung
Beschreibung
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen, wird von diesen eine schriftliche Anzeige erstellt. Diese Anzeige wird dem Standesamt durch die Bestatter zugeleitet.
Angehörige oder beauftragte Bestattungsunternehmen können in anderen Sterbefällen den Tod beim Standesamt anzeigen.
Zwingend erforderlich ist die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung, die korrekt ausgefüllt sein muss.
Weitere Infos zur Anzeige eines Sterbefalles siehe unter Downloads / Links §§ 28 bis 31 i.V.m. § 20 PStG und § 38 PStV.
Details
Dokumente
Es werden sämtliche Urkunden (Geburt, Heirat, Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehegatten, Stammbuch, Scheidungsurteil) zur Beurkundung benötigt.
Ebenso alle vorhandenen Nachweise über die Staatsangehörigkeit.
Bei deutschen Staatsangehörigen ist unbedingt der Personalausweis im Scheckkartenformat mit ab zu geben.
Sollte die verstorbene Person nicht in Wuppertal wohnhaft gemeldet sein, muss zusätzlich eine erweiterte Meldebescheinigung vom Meldeamt des Wohnsitzes vorgelegt werden.
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit muss der Pass vorgelegt werden.
Gebühren
Die erste Urkunde kostet 10,00 €uro, jede weitere Urkunde mit gleichem Inhalt 5,00 €uro, wenn es sich um eine Bestellung handelt,- weitere Gebühren siehe Downloads/Links
Zahlungsarten
Barzahlung oder EC-Kartenzahlung mit PIN-Nummer möglich.
Bearbeitungsdauer
Eheschließungen
Aufgrund der Corona-Pandemie und des damit verbundenen hohen Ansteckungsrisikos werden Trauungen zur Zeit grundsätzlich mit einer begrenzten Personenzahl durchgeführt.
Die Anzahl der Gäste der Brautpaare ist momentan auf 2 Personen beschränkt. Die Traugesellschaft darf dementsprechend nicht mehr als 5 Personen umfassen, inclusive Brautpaar, eventuellen Trauzeugen, Kindern, Fotografen, ggf. erforderlichem Dolmetscher und dem/der Standesbeamten/in.
Bitte beachten Sie, dass das Brautpaar zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet ist und alle anderen Personen zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet sind. Eine Spuckschutzwand wird aufgestellt.
Nach der erfolgten Eheschließung ist das Rathaus sofort zu verlassen.
Aktuelle Kontaktbeschränkungen und Sicherheitsabstände im Bereich des Rathauses, den Seiteneingängen und auf dem Rathausvorplatz sind einzuhalten.
Für die Ambientetrauorte in Wuppertal gelten die gleichen Vorschriften.
Terminabsprachen
Das Standesamt Wuppertal bietet nun auch wieder Termine für Anmeldungen zur Eheschließung, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, namensrechtlichen Erklärungen und sonstige Anliegen an.
Vorsprachen der Bürger sind ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie unter folgenden Rufnummern einen Termin zur Vorsprache vereinbaren:
563-6781, 563-6235, 563-6733, 563-6346, 563-5164, 563-5349
oder uns unter Angabe Ihres Anliegens und der erforderlichen Daten (wie zum Beispiel Ihre Namen, Geburtsdaten, Geburtsort, etc.) eine E-Mail schreiben.
Bitte vergessen Sie nicht Ihre Rufnummer anzugeben.
Funktionspostfach.003.2101Standesamtstadt.wuppertalde
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Für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit können Sie unter folgenden Rufnummern einen Termin zur Vorsprache vereinbaren (maßgeblich für die Buchstabenzuordnung ist immer der Name der Frau!)
A – I 563-5177, 563-6220, 563-6768
J – Q 563-5830, 563-6785
R – Z 563-6784, 563-6788
Geburtsbeurkundungen
Die Unterlagen und Urkunden von Geburten, die durch die Krankenhäuser angezeigt wurden, werden nach der Beurkundung zurück an die entsprechenden Krankenhäuser geschickt. Bei fehlenden Unterlagen nehmen die Standesbeamtinnen*en Kontakt mit den Eltern auf.
Zusätzlicher Service zur Abgabe und Abholung von einzureichenden Unterlagen
Zur Abgabe von einzureichenden Dokumenten, wie z. B. zur Beurkundung einer Geburt steht Ihnen die Infotheke im Foyer des Rathauses montags bis freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Verfügung.
Zur Abholung der entsprechenden Unterlagen bieten wir Ihnen in Zimmer A 23 montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr Gelegenheit.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Rahmen keine Beratung oder Beurkundung stattfinden kann!
Die Anlaufstellen bieten Ihnen jeweils nur die Möglichkeit zur Abgabe und Abholung Ihrer Dokumente als ergänzenden Service zur persönlichen Vorsprache nach Terminvereinbarung.
Service für Bestatter
Zur Abgabe und Abholung der Unterlagen bieten wir Ihnen in Zimmer A 23 montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr Gelegenheit.
Urkundenstelle
Die Urkundenstelle bleibt bis auf weiteres für persönliche Vorsprachen geschlossen. Wir bitten Sie, die Urkunden online, postalisch oder telefonisch zu bestellen.
Bitte benutzen Sie ausschließlich diese Bestellmöglichkeiten!
Online:
www.wuppertal.de/urkundenbestellung
telefonisch über das Servicecenter der Stadt Wuppertal:
0202 563 0
Links und Downloads
Links und Downloads
- SterbefallanzeigePDF-Datei
- Gebühren StandesamtPDF-Datei346,82 kB
- Sterbefall - Anzeige durch Einrichtungen § 20 PStG
- Sterbefall - Anzeige § 28 PStG
- Sterbefall - Anzeige durch Personen § 29 PStG
- Sterbefall - Anzeige durch Einrichtungen und Behörden § 30 PStG i.V.m. § 20 PStG
- Sterbefall - Eintragung in das Sterberegister § 31 PStG
- Sterbefall - Nachweise bei Anzeige des Sterbefalls § 38 PStV
Kontakt
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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ServiceCenter | 0202 563-0 |