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Beurkundung von Sterbefällen

Sofern eine Person verstirbt, ist dem Standesamt gegenüber der Sterbefall anzuzeigen. Sofern alle benötigten Unterlagen vorliegen, kann das Standesamt den Sterbefall beurkunden und den Angehörigen eine Sterbeurkunde ausstellen.

Beurkundung von Sterbefällen

Beschreibung

Beschreibung

Sofern eine Person in einer Wohnung verstarb, sind die nächsten Angehörigen zur Anzeige verpflichtet.

Ist die Person in einer Einrichtung verstorben, ist diese zur Anzeige verpflichtet. Einrichtungen sind:

  • Krankenhäuser
  • Alten- und Pflegeheime
  • Justizvollzugsanstalten

Der Sterbefall muss innerhalb von drei Tagen anzeigt werden.

Oftmals wird dies von den beauftragten Bestattern erledigt.

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