Beschreibung
Beschreibung
Wenn Paare im Ausland heiraten wollen, wird dieses Zeugnis auf Antrag eines Verlobten ausgestellt.
Einer der Verlobten (oder beide) muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen!
Paare, bei denen beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können den Antrag schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen einreichen.
Hierzu nutzen Sie bitte folgenden Link:
Zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses nutzen Paare, bei denen einer der Verlobten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bitte folgenden Link:
Anschließend erhalten Sie alle Informationen per Mail und den Link für den schriftlichen Antrag.
Für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind diverse Unterlagen vorzulegen.