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Ehefähigkeitszeugnisse

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Ehefähigkeitszeugnisse

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Paare im Ausland heiraten wollen, wird dieses Zeugnis auf Antrag eines Verlobten ausgestellt.

Für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind diverse Unterlagen vorzulegen. Für Paare, bei denen beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind dies dieselben, wie bei der mündlichen Anmeldung der Eheschließung. (siehe Anmeldung der Eheschließung/Details (Öffnet in einem neuen Tab))
Einer der Verlobten (oder beide) muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen!

Paare, bei denen beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können den Antrag schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen einreichen. Hierzu nutzen Sie bitte folgenden Link:

Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (beide Verlobte deutsch) (Öffnet in einem neuen Tab)

Zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses nutzen Paare, bei denen einer der Verlobten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bitte folgenden Link:

Anfrage Anmeldung der Eheschließung und Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (Öffnet in einem neuen Tab)

Details

Links und Downloads

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