Beschreibung
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Aktueller Bearbeitungshinweis: Beantragungen über das ServicePortal (Stand: März 2026)
Aufgrund einer hohen Zahl an eingehenden E-Mails kann es vorkommen, dass Ihre beantragte Meldebescheinigung erst nach 2 bis 3 Wochen bearbeitet werden kann. Sollte die Meldebescheinigung dringend benötigt werden, so buchen Sie bitte einen Termin für eine persönliche Vorsprache.
Die persönliche Bearbeitung vor Ort ist nur mit Termin möglich. Sie können eine Meldebescheinigung allerdings auch schriftlich beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie unter "Details".
Link zur: Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab)
Sollten Sie ein Dokument mit einer Online-Ausweisfunktion besitzen, können Sie die Meldebescheinigung auch direkt online beantragen. Die Bezahlung kann auch über die Anwendung getätigt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Serviceportals der Stadt Wuppertal.
Serviceportal Wuppertal (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Meldebehörde erteilt:
- einfache Meldebescheinigungen
- erweiterte Meldebescheinigungen
- Lebensbescheinigungen
- Haushaltsbescheinigungen
Antragstellung:
- persönlich
- schriftlich (auch per Fax oder Email)
- auch mit Vollmacht möglich (auch von volljährigen Kindern)-unter Downloads/Links-
Eine Meldebescheinigung kann man ab 16 Jahren selbstständig beantragen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können auch die Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund, Betreuer) eine Meldebescheinigung beantragen.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
1. Familienname
2. frühere Namen
3. Vornamen
4. Doktorgrad
5. Ordensname, Künstlername
6. Geburtsdatum und Geburtsort
7. derzeitige Anschriften (ohne Einzugsdatum)
In einer erweiterten Meldebescheinigung können zusätzlich u.a. folgende Daten aufgenommen werden:
1. gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder
2. derzeitige Staatsangehörigkeiten
3. frühere Anschriften (Anschriften in Wuppertal sowie letzte Zuzugs- oder Wegzugsanschrift)
4. Einzugsdatum, Auszugsdatum
5. Familienstand
6. Religionszugehörigkeit
Lebensbescheinigung für die Rente:
- bei persönlicher Vorsprache
- schriftlich oder mit Vollmacht:(hier kann jedoch nur bestätigt werden, dass Sie aktuell gemeldet sind)
Haushaltsbescheinigung:
Eine Haushaltsbescheinigung, oder auch Familienbescheinigung genannt, bestätigt die Familienzugehörigkeit in einem Haushalt (gilt nur für Ehegatten und minderjährige Kinder).
Die Haushaltsbescheinigung für die Kindergeldkasse kann, bei ausländischen Kindern, nur durch das Meldeamt erfolgen, wenn die Kinder seit der Geburt in Wuppertal wohnen, bzw. aus dem Ausland direkt nach Wuppertal gezogen sind.