Beschreibung
Beschreibung
- Sie sind unter 18 Jahre alt.
- Sie wollen eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen.
- Diese Tätigkeit ist nicht geringfügig und dauert länger als zwei Monate.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind bei Berufseintritt für Minderjährige (zwischen 15 und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) bestimmte, für sie kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben.
Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS).
Der Untersuchungsberechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt werden.
Seit Oktober 2023 können die Untersuchungsberechtigungsscheine (UBS) von der jugendlichen Person oder einer sorgeberechtigten Person digital beantragt werden. Über folgenden Link gelangen Sie zur Beantragung:
Beantragung Untersuchungsberechtigungsschein (Öffnet in einem neuen Tab)
Bitte nutzen Sie zunächst den Weg der digitalen Beantragung. Sollten hierbei Probleme auftreten können Sie natürlich zu den Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes bzw. des entsprechenden Bürgerbüros ohne Termin vorsprechen. Die Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt (Öffnet in einem neuen Tab)
Eine schriftliche bzw. telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Weitere Informationen finden Sie unter "Details".