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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Untersuchungsschein

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt u. a. die gesundheitliche Betreuung arbeitender Jugendlicher.

Für die vorgeschriebenen Untersuchungen werden an Jugendliche Berechtigungsscheine ausgestellt, um eine kostenlose Untersuchung zu gewährleisten.

Jugendliche (rechtlich ist man jugendlich ab 14) können die Untersuchungsberechtigungsscheine selbst beantragen. Auch an Erziehungsberechtigte werden Untersuchungsberechtigungsscheine ausgegeben.

Beschreibung

Beschreibung

Jetzt neu: unter Links und Downloads können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein elektronisch per Formularübermittlung  beantragen. 

Antragstellung:

  • schriftlich (siehe Links und Downloads)
  • telefonisch
  • persönlich durch Antragsteller oder Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund, Betreuer). Bitte buchen Sie sich vorher einen Termin (Öffnet in einem neuen Tab).

Voraussetzungen:  

  • die Hauptwohnung des/der Jugendlichen liegt im Gebiet der Stadt Wuppertal und
  • der/die Jugendliche hat am Tag des Beginns der Beschäftigung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.

 

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Links und Downloads

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