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Ehefähigkeitszeugnis für zwei Deutsche

Zwei Deutsche, die im Ausland die Ehe eingehen möchten, können sich auf Antrag ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen lassen. Das Dokument weist nach, dass die Ehevoraussetzungen für beide Verlobten vorliegen.

Ehefähigkeitszeugnis für zwei Deutsche

Beschreibung

Beschreibung

Ausländische Behörden verlangen oft neben dem Nachweis des Familienstandes auch einen Nachweis darüber, dass beide Verlobte nach dem Heimatrecht die Ehe miteinander eingehen können. Das Ehefähigkeitszeugnis dient diesem Zweck.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist keine Bescheinigung bzw. kein Dokument, das auf Zuruf ausgestellt wird.
Es sind neben dem Antrag weitere Unterlagen (siehe Details) vorzulegen.

Der Antrag wird schriftlich beim Standesamt gestellt. Den Antragsvordruck finden Sie unter Links und Downloads.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab dem Tag der Ausstellung 6 Monate lang gültig. Bitte beachten Sie dies bei der Terminplanung im Ausland. Es wird mehrsprachig ausgestellt (u.a. auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch, Griechisch und Türkisch).

Details

Links und Downloads

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