Beschreibung
Beschreibung
Wenn eine Person mehrere Vornamen führt, kann sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt die Reihenfolge der Vornamen ändern. Zwei mit Bindestrich verbundener Namen zählen als ein Vorname
Die Erklärung ermöglicht alleine die Änderung der Reihenfolge.
Nicht zulässig sind:
- Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen
- Änderung der Schreibweise der Vornamen
- Weglassen oder Hinzufügen des Bindestrichs bei mehreren Namen
Die Erklärung ist öffentlich zu beglaubigen. Daher ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Sofern Sie Deutsch sind, können Sie zu den Öffnungszeiten im Standesamt vorsprechen. Sofern Sie nicht Deutsch sind, vereinbaren Sie bitte per E-Mail einen Termin mit dem internationalen Bereich.