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Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland

Die Geburt einer Person, die im Ausland geboren wurde, kann auf Antrag nachbeurkundet werden, wenn sie im Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als anerkannter Flüchtling im Inland lebt.

Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland

Beschreibung

Beschreibung

Die Nachbeurkundung sorgt dafür, dass die Geburt der betroffenen Person im Geburtenregister des Standesamtes Wuppertal eingetragen wird. Für diese Person kann ab diesem Zeitpunkt jederzeit eine Geburtsurkunde durch das Standesamt Wuppertal ausgestellt werden. Die Vorlage der Geburtsurkunde aus dem Ausland entfällt somit.

Es genügt, wenn die Person zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Geburt ist für Antragstellung nicht relevant.

Den Antrag stellt die Person selbst; für ein minderjähriges Kind die sorgeberechtigten Eltern.

Sind beide Elternteile deutsch, vereinbaren Sie bitte per E-Mail einen Termin mit dem deutschen Bereich.
Ist mindestens ein Elternteil nicht deutsch, vereinbaren Sie bitte per E-Mail einen Termin mit dem internationalen Bereich.

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