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Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe zweier Deutscher

Ein Ehepaar kann seine im Ausland geschlossene Ehe durch das Standesamt des Wohnsitzes nachbeurkunden lassen. Es genügt, wenn das Ehepaar zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe zweier Deutscher

Beschreibung

Beschreibung

Die Nachbeurkundung sorgt dafür, dass die Ehe im Eheregister des Standesamtes Wuppertal eingetragen wird. Für die Ehegatten kann ab diesem Zeitpunkt jederzeit eine Eheurkunde durch das Standesamt Wuppertal ausgestellt werden. Die Vorlage der Eheurkunde aus dem Ausland entfällt somit.

Es genügt, wenn ein Ehegatte den Antrag stellt bzw. unterschreibt. Allerdings müssen die Unterlagen für beide Ehegatten vorliegen.

Der Antrag wird schriftlich gestellt. Den Link finden Sie weiter unten unter Links und Downloads.

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Links und Downloads

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