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Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe mit internationaler Beteiligung

Ein Ehepaar kann seine im Ausland geschlossene Ehe durch das Standesamt des Wohnsitzes nachbeurkunden lassen. Es genügt, wenn ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Antragstellung deutsch ist oder als anerkannter Flüchtling seinen Wohnsitz im Inland hat

Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe mit internationaler Beteiligung

Beschreibung

Beschreibung

Die Nachbeurkundung sorgt dafür, dass die Ehe im Eheregister des Standesamtes Wuppertal eingetragen wird. Für die Ehegatten kann ab diesem Zeitpunkt jederzeit eine Eheurkunde durch das Standesamt Wuppertal ausgestellt werden. Die Vorlage der Eheurkunde aus dem Ausland entfällt somit.

Es genügt, wenn ein Ehegatte den Antrag stellt bzw. unterschreibt. Allerdings müssen die Unterlagen für beide Ehegatten vorliegen.

Der Antrag wird schriftlich gestellt.

Bitte beachten Sie unbedingt die vorzulegenden Unterlagen unter Details!

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