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Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland

Sofern ein Deutscher im Ausland verstorben ist, kann auf Antrag der Angehörigen der Sterbefall vom Standesamt nachbeurkundet werden, wenn der letzte gewöhnliche Aufenthalt in Wuppertal war.

Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland

Beschreibung

Beschreibung

Die Nachbeurkundung sorgt dafür, dass die Geburt der verstorbenen Person im Sterberegister des Standesamtes Wuppertal eingetragen wird. Für diese Person kann ab diesem Zeitpunkt jederzeit eine Sterbeurkunde durch das Standesamt Wuppertal ausgestellt werden. Die Vorlage der Sterbeurkunde aus dem Ausland entfällt somit.

Der Antrag kann durch den Ehegatten, Kinder oder Eltern der verstorbenen Person gestellt werden.

Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem deutschen Bereich.

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