Beschreibung
Beschreibung
Erhältlich als/Ausgabeformen:
- Bescheinigungen können schriftlich per Post, E-Mail oder persönlich im Geodatenzentrum beantragt werden. Die Erstellung der Bescheinigung dauert aufgrund notwendiger Recherchen einige Tage.
Bitte besuchen Sie uns -wenn erforderlich- ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Anwendung:
Die amtliche Entfernungsbescheinigung wird z.B. zur Vorlage beim Finanzamt, zur Geltendmachung von Ansprüchen bei Behörden oder als Kalkulationsgrundlage benötigt. Insbesondere nach den folgenden Vorschriften werden ggf. Entfernungsbescheinigungen benötigt:
-
Sozialgesetzbuch (SGB)
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Reisekosten-/Umzugskostengesetze des Bundes und der Länder (BUKG, TEVO)
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO).
Hinweis: Die Bescheinigung trifft keine Aussage über die ggf. besondere Gefährlichkeit des angegebenen Weges z.B. im Sinne des § 6 Abs. 2 der „Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO -)“, sondern lediglich über den kürzesten Weg (§ 7 Abs. 1 SchfkVO).