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Amtliche Bescheinigung: Entfernung zwischen zwei Adressen

Eine Entfernungsbescheinigung ist die amtliche Bescheinigung der Entfernung zwischen zwei Liegenschaften, z.B. zwischen Wohnhaus und Arbeitsstelle. Auf der Basis von Start- und Zieladresse und den vorliegenden amtlichen Karten wird die kürzeste, üblicherweise befahrene Strecke ermittelt und die Entfernung amtlich bescheinigt.

Beschreibung

Beschreibung

Erhältlich als/Ausgabeformen:

  • Bescheinigungen können schriftlich per Post, E-Mail oder persönlich im Geodatenzentrum beantragt werden. Die Erstellung der Bescheinigung dauert aufgrund notwendiger Recherchen einige Tage.

Bitte besuchen Sie uns -wenn erforderlich- ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab).

  • Sozialgerichtsgesetz (SGG)
  • Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO). 

Hinweis: Die Bescheinigung trifft keine Aussage über die ggf. besondere Gefährlichkeit des angegebenen Weges z.B. im Sinne des § 6 Abs. 2 der „Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO -)“, sondern lediglich über den kürzesten Weg (§ 7 Abs. 1 SchfkVO).

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