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Amtliche Bescheinigung: Unschädlichkeitszeugnis

Soll ein kleiner Teil eines Grundstückes verkauft werden, kann ein Unschädlichkeitszeugnis erforderlich sein. Dieses bescheinigt, dass die Abtrennung des Grundstücksteils im Grundbuch für den verbleibenden Teil „unschädlich“ ist, weil z.B. eine eingetragene Belastung auch durch das restliche Stück ausreichend abgesichert ist.

Beschreibung

Beschreibung

Inhalt/Details:

  • Unschädlich ist eine solche Abschreibung, d.h. die Teilung eines Grundstückes im Grundbuch in mehrere Grundstücke, wenn nur ein kleiner Teil des Grundstückes abgetrennt werden soll, der den Grundstückwert nicht wesentlich ändert.
  • Das Unschädlichkeitszeugnis kann dann durch das Katasteramt ausgestellt werden, ohne dass die Berechtigten wie z.B. Banken, die auf dem Grundstück eine Grundschuld eingetragen haben, ihre Zustimmung geben müssen. Der Grundstücksteil wird alleine durch das Unschädlichkeitszeugnis von den eingetragenen Belastungen befreit.
  • Anträge auf Unschädlichkeitszeugnisse kann jeder stellen, der an der Feststellung der Unschädlichkeit ein rechtliches Interesse hat.

 

Anwendung:

Das Unschädlichkeitszeugnis dient der Vereinfachung im Grundstücksverkehr: Eine Rechtsänderung im Grundbuch kann erfolgen, ohne dass jeder Berechtigte dem zustimmen muss, weil bescheinigt wird, dass diesem kein Schaden entsteht.

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