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Auszug aus dem Planungsrecht

Der „Auszug aus dem Planungsrecht“ stellt auf Basis der aktuellen Liegenschaftskarte wichtige planungsrechtliche Vorgaben grundstücksbezogen dar.

Beschreibung

Beschreibung

Inhalt/Details:

aktuelle Liegenschaftskarte für ein festgelegtes Grundstück mit planungsrechtlichen Eintragungen vor allem zu:

  • Festsetzungen durch Bebauungs-, Durchführungs-, Fluchtlinien- und Landschaftspläne
  • Darstellungen des Flächennutzungsplanes
  • Festsetzungen von Landschafts- und Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen oder Gewässern
  • Festlegungen durch städtebauliche Satzungen wie  z.B. Gestaltungs- oder Denkmalbereichssatzungen
  • Angaben zum klassifizierten Straßennetz
  • belastende oder begünstigende Baulasten

 

mehr darüber:

  • Planungsrechtliche Bestimmungen können die Nutzbarkeit eines Grundstückes maßgeblich beeinflussen, z.B. durch Festsetzungen zu überbaubaren Flächen in einem Bebauungsplan.
  • Diese Vorgaben sind in vielen unterschiedlichen Plänen und Satzungen, aber auch aufgrund gesetzlicher Vorgaben (z.B. Anbauverbotzonen an Autobahnen) zu finden.
  • In einem Auszug aus dem Planungsrecht werden diese Angaben zu einem bestimmten Grundstück zusammengetragen und ausgewertet.
  • Da die zugrunde liegenden Pläne in der Regel nicht aktualisiert werden, legt der Auszug aus dem Planungsrecht fest, wo genau die Abgrenzungen der Vorgaben auf der aktuellen Liegenschaftskarte verlaufen.

 

Erhältlich als/Ausgabeformen:

  • Auszüge aus dem Planungsrecht werden analog auf Papier oder digital abgegeben.
  • Auszüge können schriftlich per Post, E-Mail oder Fax oder persönlich beim Team Planungsrecht bestellt werden.
  • Persönliche Besuche zur Bestellung von Auszügen oder der Erteilung von Auskünften aus dem Planungsrecht sind im "Kundenzentrum - Bauen und Geodaten" möglich. Bitte besuchen Sie uns ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

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