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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Vermessung: Teilungsvermessungen

Eine Teilungsvermessung bereitet die katastertechnische Zerlegung eines Flurstücks in zwei oder mehrere Flurstücke vor.

Beschreibung

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Inhalt/Details:

  • Jedes Teilstück erhält eine eigene neue Flurstücksnummer. Erst unter dieser Vorraussetzung kann ein Grundstücksteil im Grundbuch abgeschrieben werden.
  • Teilungsvermessungen bei bebauten Grundstücken können nur dann erfolgen, wenn eine Teilungsgenehmigung vorliegt.

 

Für den Verkauf eines Grundstücksteiles oder auch nur für die unterschiedliche Belastung von Grundstücksabschnitten ist beispielsweise eine Teilung im Grundbuch notwendig. Dabei wird in der Regel ein Teil eines Grundstücks abgeschrieben, das heißt, aus dem bisherigen Grundbuchblatt herausgelöst. Danach kann das Teilstück an einen anderen Eigentümer übertragen werden oder eine besondere Belastung erfahren.

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