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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Vermessung: Allgemein

Für Grundstückseigentümer können eine ganze Reihe von Vermessungsarbeiten notwendig werden: Bei Grenzstreitigkeiten hilft beispielsweise eine amtliche Grenzanzeige oder eine Grenzvermessung. Für den Verkauf eines Grundstückteiles ist meistens eine Teilungsvermessung erforderlich. Der neue Eigentümer benötigt für die Beplanung und Bebauung des Grundstückes einen Amtlichen Lageplan. Eine Absteckung bringt danach das Traumhaus vom Plan in die Wirklichkeit und nachdem der Neubau fertig ist, erfolgt die Gebäudeeinmessung um allen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

Beschreibung

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Inhalt/Details:

Aufgrund gesetzlicher Restriktionen der Gemeindeordnung (§ 107 GO) darf die Stadt Wuppertal nicht alle von ihr vorgehaltenen Vermessungsleistungen für Privatkunden erbringen. Dennoch stehen die Fachleute des Ressorts Vermessung, Katasteramt und Geodaten gerne beratend zu geplanten Vermessungsarbeiten zur Verfügung bzw. nennen kompetente Ansprechpartner, die alle erforderlichen Vermessungsleistungen von A bis Z durchführen können.

 

Alle Dienstleistungen rund um die Vermessung für Privatkunden werden von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) und Vermessungsbüros angeboten. Das Katasteramt wird in der Regel nur bei städtischen Grundstücken tätig.

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