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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Gestattungen von Veranstaltungen auf Grünflächen

Es besteht die Möglichkeit, öffentliche Veranstaltungen in städtischen Grünanlagen durchzuführen. Die Veranstaltungen sind beim Ressort Grünflächen und Forsten anzumelden.

Beschreibung

Beschreibung

Bei der Anmeldung sollten Angaben über den Ort, die Art, Datum und Zeitraum sowie die beabsichtigte Flächen-Inanspruchnahme der Veranstaltung gemacht werden.

Die Veranstaltungen sind so durchzuführen, dass keine nachhaltigen Schäden in den Grünanlagen entstehen. Gegebenenfalls wird vor der Genehmigung ein Ortstermin mit dem/der Antragsteller/-in vereinbart. Nach Beendigung der Veranstaltung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Fläche wird eine evtl. hinterlegte Kaution unverzüglich zurück gezahlt.  

Nach Landesforstgesetz ist Grillen im Wald (auch Hardt-Wald, Nordpark, Mirker Hain, Kaiser-Wilhelm-Hain etc.) und in einem Abstand von 100 Metern vom Wald verboten.

Es gibt die Möglichkeit, die Grillhütte auf der Hardt anzumieten, hierzu ist bereits ein Hinweis / eine Beschreibung im Internet. Ansonsten ist das Grillen in den Grünanlagen untersagt (s. auch Straßenordnung der Stadt Wuppertal

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