Details
Gebühren
Gemäß Entgeltordnung der Stadt Wuppertal
Rechtsgrundlage
Sofern städtische Flächen für Unterbauungen (private Kanäle, Leitungen, Berliner Verbau etc.) oder Überbauungen (Erker, Fassaden, Wärmedämmungen... ) in Anspruch genommen werden müssen, ist diese Nutzung nach bürgerlichem Recht durch einen Gestattungsvertrag gem.§ 23 Straßen- und Wegegesetz NRW vertraglich zu regeln.
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Entgeltordnung § 23 StrWG NRW Stadt Wuppertal
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Zuständige Mitarbeiter/innen
| Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
|---|---|---|
| Herr Tobias Lehmler | 0202 563-6841 |