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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Gestattungsverträge

Mit einer Gestattung erhält der Gestattungsnehmende die Erlaubnis der Stadt FWuppertal als Grundstückseigentümerin, auf oder in einem Grundstück Über- und Unterbauungen (Leitungen und/oder Anlagen, Überspannungen, Kabel, Rohrleitungen, Revisionsschächte, Bauanker etc.) einzubauen, zu verlegen und zu betreiben.
Für das Recht, hierfür öffentlichen Straßenraum oder sonstige städtische Flächen nutzen zu dürfen, ist es erforderlich, einen Gestattungsvertrag abzuschließen.

Die Gestattung berechtigt – im Unterschied zu einer Sondernutzung – zu einer Inanspruchnahme von öffentlichem Straßenraum, die den sogenannten Gemeingebrauch dieses Grundstücks nicht beeinträchtigt. Dies beinhaltet in aller Regel Leitungsrechte, das heißt unter- oder oberirdische Kabelverlegungen oder Ähnliches. Rechtsgrundlage gemäß § 23 Straßen-und Wegegesetz Nordrhein Westfalen.

Für die Benutzung wird ein Gestattungsentgelt erhoben, das sich in der Höhe nach der Art und dem Umfang der Maßnahme richtet.

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