Haltverbote
Kontakt
Haltverbote bzw. eingeschränkte Haltverbote sind Verkehrszeichen 283 / 286 und werden von der Abteilung Verkehrslenkung (104.11) genehmigt, sofern diese dauerhaft aufgestellt werden. Bei nicht dauerhaften Haltverboten, die im Zusammenhang mit einer Baustelle aufgestellt worden sind, wenden Sie sich bitte an [email protected] oder an [email protected].