Sonntagsfahrverbot
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Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit Begründung (Dringlichkeitsbescheinigung) per Fax ein.
Gebühren
Zwischen 40 € und 300
Einzelfall abhängig !
Rechtsgrundlage
§ 30 Straßenverkehrsordnung bzw. Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs
Bemerkung
Bearbeitungszeit ca. 2 Wochen
Links und Downloads
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EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Informationen der Betroffenen gem. Art. 13 DS-GVOPDF-Datei1,20 MB
Bitte beachten Sie die o.a. Hinweise zur EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
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Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Frau Claudia Bluhm | 0202 563-5011 | |
Herr Dieter Hasse | 0202 563-4063 |