Beschreibung
Beschreibung
Die Ausstellung des Bewohnerparkausweises kann online über das Serviceportal (Öffnet in einem neuen Tab)beantragt werden.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist eine BundID (Öffnet in einem neuen Tab) erforderlich.
Durch die elektronische Zahlung und einen Ausdruck zu Hause entfällt die persönliche Vorsprache.
Der Parkausweis wird für 1 Jahr ausgestellt.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Nicht berechtigt sind:
- Geschäftsinhaber*innen, welche keine straßenverkehrlichen Anwohner sind
- Fahrzeuge mit „LKW-Zulassung“ bzw. rein gewerblich genutzte Fahrzeuge
Eine Übersicht über Bewohnerparkzonen im Stadtgebiet Wuppertal finden Sie unter „Links und Downloads, Parkausweis: Liste Bewohnerparkzonen“.
Parkausweise für die Innenstädte Barmen und Elberfeld können Sie hier beantragen: City-Parkausweise (Öffnet in einem neuen Tab)
Das Fahrzeug muss auf den Bewohner/ die Bewohnerin als Antragsteller*in zugelassen sein oder nachweislich vom Antragsteller*in dauernd und privat genutzt werden. Sind Antragsteller und Halter*in des Fahrzeuges nicht identisch, wird vom Halter eine unterschriebene Bestätigung über die dauerhafte und private Nutzung benötigt.
Bei der Nutzungsbestätigung (Öffnet in einem neuen Tab) wird unterschieden, ob das Fahrzeug auf eine Privatperson zugelassen ist oder ob es sich um ein Dienst- bzw. Firmenfahrzeug handelt.
- Die Eintragung von bis zu 3 Kennzeichen ist möglich. In der Bewohnerparkzone darf aber nur jeweils 1 Fahrzeug parken.
- WICHTIGER HINWEIS: Nach Ablauf eines bestehenden Parkausweises erfolgt keine automatische Verlängerung.
Sofern Sie die Voraussetzungen noch erfüllen, können Sie Ihren Ausweis frühestens sechs Wochen vor dem Ablauf online verlängern. Der Gültigkeitszeitraum knüpft dabei automatisch an den Ihres bestehenden Ausweises an.
Sollte der Antrag mit einer Fehlermeldung unterbrochen werden, warten Sie bitte auf Nachricht der zuständigen Abteilung
Bei Wegzug oder ersatzloser Abgabe/Abmeldung des Fahrzeuges erlischt die Erlaubnis zur Nutzung des Bewohnerparkausweises.
Persönliche Vorsprachen sind nicht erforderlich.