Beschreibung
Beschreibung
Welche Ausnahmegenehmigung für das Stadtgebiet Wuppertal kann beantragt werden :
A 1 Parken eines Fahrzeuges
• ohne Entrichtung von Gebühren an städtischen Parkscheinautomaten mit Überschreitung der Höchstparkdauer
• im zeitlich befristeten eingeschränkten Haltverbot (VZ 286 StVO mit Zusatzschild)
• auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286 oder VZ 314 StVO mit Zusatz „Bewohner“)
• im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone -Parkscheibenzone- (VZ 290 StVO) mit Überschreitung der Höchstparkdauer
• an Stellen, die durch Zeichen „Parkplatz“ (VZ 314 StVO) oder „Parken auf Gehwegen“ (VZ 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch Zusatzschild (Bild 291) eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, mit Überschreitung der Höchstparkdauer
A 2 Parken eines Fahrzeuges
• im zeitlich befristeten eingeschränkten Haltverbot (VZ 286 StVO mit Zusatzschild)
• auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286 oder VZ 314 StVO mit Zusatz „Bewohner“)
• im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone -Parkscheibenzone- (VZ 290 StVO) mit Überschreitung der Höchstparkdauer
• an Stellen, die durch Zeichen „Parkplatz“ (VZ 314 StVO) oder „Parken auf Gehwegen“ (VZ 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch Zusatzschild (Bild 291) eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, mit Überschreitung der Höchstparkdauer
- Die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung kann schriftlich wie folgt beantragt werden:
E-Mail: parkausweisestadt.wuppertalde
Online: https://serviceportal.wuppertal.de/fahren-parken (bald verfügbar)
Postanschrift: Stadt Wuppertal, Abteilung 104.11, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal
Persönliche Vorsprachen sind nicht erforderlich.
- Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen wird die Ausnahmegenehmigung ausgestellt und mit Rechnung auf dem Postweg an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller versandt.