Beschreibung
Beschreibung
Unter „Links und Downloads“ können Sie in der Auflistung „City-Parken – berechtigte Straßen (Öffnet in einem neuen Tab)“ nachlesen, ob Sie einen City-Parkausweis beantragen können.
Für die Beantragung über das Serviceportal (Öffnet in einem neuen Tab) ist eine Registrierung bei der BundID mit Benutzername & Passwort ausreichend.
- Mit dem City-Ausweis kann an städtischen Parkscheinplätzen innerhalb des Geltungsbereiches (= gestrichelte Linie auf dem Plan) geparkt werden. Die Pläne für die einzelnen Innenstadtbereiche finden Sie unter Downloads.
- Das Fahrzeug darf werktags (Mo-Sa) nicht länger als 24 Stunden auf einem Parkscheinplatz parken. Danach muss das Fahrzeug auf einen anderen Parkscheinplatz umgeparkt werden.
- Für Fahrzeuge, die als „LKW“ zugelassen sind bzw. rein gewerblich genutzt werden, kann generell kein City-Ausweis ausgestellt werden.
- Pro Person wird 1 City-Parkausweis ausgestellt.
2 Kennzeichen können auf dem City-Parkausweis eingetragen werden; damit parken darf nur eines der beiden Fahrzeuge. - Bewohner(in) und Antragsteller(in) müssen identisch sein.
Antragsteller(in) muss über einen Führerschein verfügen. - Das Fahrzeug muss auf Antragsteller(in) (= Bewohner(in) zugelassen sein oder nachweislich von ihr/ihm dauernd und privat genutzt werden.
- Sind Antragsteller(in) und Halter(in) des Fahrzeuges nicht identisch, wird eine von Halter(in) unterschriebene Bestätigung über die dauerhafte und private Nutzung benötigt.
Bei der Nutzungsbestätigung wird unterschieden, ob das Fahrzeug auf eine Privatperson zugelassen ist oder ob es sich um ein Dienst- bzw. Firmenfahrzeug handelt.
In beiden Fällen sind zusätzliche Unterlagen erforderlich, die Sie auf dem entsprechenden Formular nachlesen können.
Die beiden Formulare „Nutzungsbestätigung durch Privatperson“ und „Nutzungsbestätigung für Dienst- oder Firmenfahrzeug“ finden Sie unter „Links und Downloads“. - Bei Wegzug aus dem Innenstadtbereich oder Abmeldung des Fahrzeuges darf der City-Ausweis nicht weiter genutzt werden und muss an Stadt Wuppertal, Abteilung 104.11, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal, zurückgesandt werden. Bei noch nicht abgelaufener Gültigkeit wird die Parkgebühr anteilig erstattet.
- Die Übertragung des Parkausweises auf eine andere Person ist unzulässig.
Hinweis: Sie erhalten keinen City-Ausweis, wenn Sie bereits einen Bewohnerparkausweis nutzen.
City-Parkausweis Verlängerung:
Die Verlängerung ist über das Serviceportal (Öffnet in einem neuen Tab) möglich.
Für die Beantragung ist eine Registrierung bei der BundID mit Benutzername & Passwort ausreichend.
- Bitte beantragen Sie die Verlängerung frühestens 6 Wochen und spätestens 2 Wochen vor Ende der Gültigkeit.
Der neue Gültigkeitszeitraum knüpft dabei automatisch an den Ihres bestehenden Ausweises an. - Abgelaufene City-Ausweise können innerhalb von höchstens 2 Monaten nach Ende der Gültigkeit verlängert werden.
Sie entscheiden, für wie lange der City-Ausweis ausgestellt werden soll. Maximal kann 1 Jahr Laufzeit beantragt werden.
Der Betrag ist in einer Summe im Voraus online zu zahlen, eine Ratenzahlung oder die monatliche Abbuchung vom Konto ist leider nicht möglich.
City-Parkausweis Änderung :
Bei Änderungen Ihrer Meldeadresse, des Kennzeichens oder Wegzug aus dem Gültigkeitsbereich des Parkausweises sind diese Änderungen der Stadt Wuppertal anzuzeigen.
Dies ist ebenfalls über das Serviceportal (Öffnet in einem neuen Tab) möglich.
Für die Beantragung ist eine Registrierung bei der BundID mit Benutzername & Passwort ausreichend.
Bitte beachten Sie:
- Bei Wegzug aus dem Innenstadtbereich oder Abmeldung des Fahrzeuges darf der City-Ausweis nicht weiter genutzt werden und muss an Stadt Wuppertal, Abteilung 104.11, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal, zurückgesandt werden. Bei noch nicht abgelaufener Gültigkeit wird die Parkgebühr anteilig erstattet.
- Die Übertragung des Parkausweises auf eine andere Person ist unzulässig.
- Eine Änderung hat keine Auswirkungen auf die Restlaufzeit Ihres vorhandenen City-Ausweises; diese bleibt unverändert.
- Ist der City-Ausweis allerdings nur noch maximal als 6 Wochen gültig, ist es sinnvoller, den City-Ausweis ändern und gleichzeitig verlängern zu lassen.
Die zusätzlichen Kosten für die Änderung von 15 Euro würden entfallen.
Für diesen Fall rufen Sie bitte den Link Verlängerung (Öffnet in einem neuen Tab) auf.