Beschreibung
Beschreibung
Unter „Links und Downloads“ Auflistung Straßen City-Parken erfahren Sie, ob Sie einen City-Parkausweis beantragen können.
Pro Person wird 1 City-Parkausweis ausgestellt.
Die/der Antragsteller(in) muss über einen Führerschein verfügen.
Das Fahrzeug muss auf die/den Bewohner(in) als Antragsteller(in) zugelassen sein oder nachweislich von ihr/ihm dauernd und privat genutzt werden.
Sind Antragsteller(in) und Halter(in) des Fahrzeuges nicht identisch, wird von der/vom Halter(in) eine unterschriebene Bestätigung über die dauerhafte und private Nutzung benötigt.
Bei der Nutzungsbestätigung wird unterschieden, ob das Fahrzeug auf eine Privatperson zugelassen ist oder ob es sich um ein Dienst- bzw. Firmenfahrzeug handelt.
Für die private Nutzung eines Dienst- bzw. Firmenfahrzeuges sind zusätzliche Unterlagen erforderlich, die Sie auf dem entsprechenden Formular nachlesen können.
Die beiden Formulare „Nutzungsbestätigung durch Privatperson“ und „Nutzungsbestätigung für Dienst- oder Firmenfahrzeug“ finden Sie unter „Links und Downloads“.
Fahrzeuge mit „LKW-Zulassung“ bzw. rein gewerblich genutzte Fahrzeuge erhalten generell keinen City-Parkausweis.
Auf dem City-Parkausweis können bis zu 2 Kennzeichen eingetragen werden.
Mit dem Parkausweis parken darf immer nur eines der beiden Fahrzeuge.
Die maximale Parkdauer beträgt werktags 24 Stunden.
Die Ausstellung des City-Parkausweises kann online über das Serviceportal beantragt werden.
Die Weiterleitung finden Sie unter „Links und Downloads“ Onlineantrag Cityparkausweis
Steht Ihnen das Serviceportal nicht zur Verfügung, stellen Sie Ihren Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg.
parkausweisestadt.wuppertalde
Stadt Wuppertal, Abteilung 104.11, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal
Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Termine werden für eine kurzfristige Kennzeichenänderung oder bei Ersatz des City-Parkausweises aufgrund Verlust vereinbart.