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Reichen Sie bitte mindestens sieben Tage vor der geplanten Containerstellung einen vollständig ausgefüllten schriftlichen Antrag ein (s. Links und Downloads).
Nach Antragsprüfung wird eine Ausnahmegenehmigung (ist gleichzeitig auch Gebührenrechnung) versendet.
Hier ist der Postweg für den rechtzeitigen Erhalt der Ausnahmegenehmigung vor Containerstellung zu berücksichtigen.
Bitte beachten Sie:
Die Antragstellung hat keine genehmigende Wirkung; erst das Vorliegen der Ausnahmegenehmigung berechtigt zur Inanspruchnahme der öffentlichen Fläche.
Ist das Parken am geplanten Containerstandort grundsätzlich erlaubt, kann zur Freihaltung der Container-Aufstellfläche die Einrichtung einer Haltverbotstrecke beantragt werden.
Dies ist im Antragsformular mit anzugeben.
Die Haltverbotbeschilderung ist mindestens drei volle Tage (Aufstelltag zählt nicht mit) vor ihrem Inkrafttreten durch ein vom Antragsteller beauftragtes Fachunternehmen aufzustellen.
Die Kosten für die Beschilderung sind vom Antragsteller zu tragen.
Ohne Anordnung aufgestellte Verkehrszeichen oder Absperrungen werden aufgrund der formellen Illegalität bei Feststellung entfernt.
Die Einhaltung grundsätzlicher sowie im Einzelfall gesonderter Auflagen/Bedingungen (s. Links und Downloads) ist vom Antragsteller zu gewährleisten.
Gebühren
Die Gebühr beträgt pro Container 2,60 € täglich.
Es wird eine Mindestgebühr von 13,00 € zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 12,50 € erhoben.
Die Gebühr für die Anordnung einer erforderlichen Haltverbotstrecke zur Aufstellung des Containers beträgt 20,-- €.
Bemerkung
Das Antragsformular kann auch als Anlage per Mail übermittelt werden.
Links und Downloads
Links und Downloads
Links und Downloads
- Grundsätzliche AuflagenPDF-Datei205,00 kB
- Antrag Container - als PDF zum AusdruckenPDF-Datei48,27 kB
- Verlängerungsantrag Container - als PDF zum AusdruckenPDF-Datei36,19 kB
- Antrag Container - online ausfüllen und ausdrucken (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verlängerungsantrag Container - online ausfüllen und ausdrucken (Öffnet in einem neuen Tab)
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Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Frau Yvonne Richartz | Gesamtes Stadtgebiet | 0202 563-5302 | |
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