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Dokumente
Privatpersonen müssen dem Antrag die Kopie eines aktuellen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel) beifügen. Die Kopie eines Führerscheins ohne Meldebescheinigung oder ein Ausweisdokument ohne Lichtbild wird nicht akzeptiert.
Gebühren
Es wird eine Grundgebühr von 13,00 € zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 25,00 € erhoben.
Gebührenzone 1:
(Fußgängerzonen Barmen und Elberfeld; Straße Wall, Neumarktstraße, Erholungstraße, Grünstraße, Fouriersgasse, Mäuerchen, Schlossbleiche, Kipdorf und Hofaue bis Morianstraße, Genügsamkeitstraße von Neumarktstraße bis Kleine Klotzbahn, Friedrich-Ebert-Straße von "Kreisel" Kasinostraße bis Robert-Daum-Platz, Berliner Straße von Berliner Platz bis Brändströmstraße; Stadtplätze Am Kolk, Berliner Platz, Langerfelder Markt, Laurentiusplatz, Lienhardplatz, Wichlinghauser Markt, Wupperfelder Markt)
2,30 €/lfd. Meter für den ersten Monat
4,60 €/lfd. Meter ab dem zweiten Monat
Gebührenzone 2:
(übriges Stadtgebiet)
1,60 €/lfd. Meter für den ersten Monat
3,10 €/lfd. Meter ab dem zweiten Monat
Die Gebühr für die Anordnung einer erforderlichen Haltverbotstrecke zum Auf-/Abbau des Gerüstes beträgt 20,-- €.
Bemerkung
Das Antragsformular kann auch als Anlage per Mail übermittelt werden.
Fristen
Reichen Sie bitte mindestens sieben Tage vor der geplanten Gerüststellung einen vollständig ausgefüllten schriftlichen Antrag ein (s. Links und Downloads).
Nach Antragsprüfung wird eine Ausnahmegenehmigung (ist gleichzeitig auch Gebührenrechnung) versendet.
Hier ist der Postweg für den rechtzeitigen Erhalt der Ausnahmegenehmigung vor Gerüststellung zu berücksichtigen.
Bitte beachten Sie:
Die Antragstellung hat keine genehmigende Wirkung; erst das Vorliegen der Ausnahmegenehmigung berechtigt zur Inanspruchnahme der öffentlichen Fläche.
Ist das Parken am geplanten Gerüststandort grundsätzlich erlaubt, kann zum Abstellen des Gerüstmaterial-Fahrzeugs für den Zeitraum des Auf- und Abbaus die Einrichtung einer Haltverbotstrecke beantragt werden.
Dies ist im Antragsformular mit anzugeben.
Die Haltverbotbeschilderung ist mindestens drei volle Tage (Aufstelltag zählt nicht mit) vor ihrem Inkrafttreten durch ein vom Antragsteller beauftragtes Fachunternehmen aufzustellen.
Die Kosten für die Beschilderung sind vom Antragsteller zu tragen.
Ohne Anordnung aufgestellte Verkehrszeichen oder Absperrungen werden aufgrund der formellen Illegalität bei Feststellung entfernt.
Die Einhaltung grundsätzlicher sowie im Einzelfall gesonderter Auflagen/Bedingungen (s. Links und Downloads) ist vom Antragsteller zu gewährleisten.
Links und Downloads
Links und Downloads
Links und Downloads
- Grundsätzliche AuflagenPDF-Datei293,64 kB
- Antrag Gerüst (online ausfüllen > ausdrucken) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verlängerungsantrag Gerüst (online ausfüllen > ausdrucken) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Antrag Gerüst (PDF zum Ausdrucken)PDF-Datei41,12 kB
- Verlängerungsantrag Gerüst (PDF zum Ausdrucken)PDF-Datei31,48 kB
Kontakt
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|---|
Herr Simon Richard Humbert | Elberfeld, Elberfeld-West | Sachbearbeiter | 0202 563-6709 | |
Herr Nikolai Wegener | Heckinghausen, Ronsdorf, Langerfeld-Beyenburg | Sachbearbeiter/in | 0202 563-2849 | |
Frau Yvonne Richartz | Oberbarmen, Barmen, Uellendahl, Katernberg | 0202 563-5302 | ||
Frau Birgit Ruhwedel | Vohwinkel, Cronenberg (nur vormittags | Sachbearbeiter/in | 0202 563-6708 | |
Straßennutzung |