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https://formulare.wuppertal.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/60868185a98d9c0670cd4b0c
Gebühren
Diese Kosten entstehen für Gehwegaufsteller, Ziffer 7.2 Sondernutzungssatzung Stadt Wuppertal:
Gebührenzone 1 (Fußgängerzonen Barmen und Elberfeld, Stadtplätze Am Kolk, Berliner Platz, Langerfelder Markt, Laurentiusplatz, Lienhardplatz, Wichlinghauser Markt, Wupperfelder Markt)
12,80 € Gehwegaufsteller/Monat
Gebührenzone 2 (übriges Stadtgebiet):
10,20 € Gehwegaufsteller/Monat
Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr von 25,00 €. Sofern ein Ortstermin erforderlich ist, richtet sich die Höhe der Verwaltungsgebühr nach dem zeitlichen Aufwand.
Sofern Sie den Gehwegaufsteller bis auf Widerruf (also unbefristet) beantragen, wird die Verwaltungsgebühr nur einmalig zu Beginn der Laufzeit erhoben. Sie erhalten dann zu Beginn eines jeden Jahres automatisch einen Jahresbescheid und brauchen nicht mehr an die Verlängerung denken.
Diese Kosten entstehen für Werbeschilder, Ziffer 7.0 Sondernutzungssatzung Stadt Wuppertal:
Gebührenzone 1 (Fußgängerzonen Barmen und Elberfeld, Stadtplätze Am Kolk, Berliner Platz, Langerfelder Markt, Laurentiusplatz, Lienhardplatz, Wichlinghauser Markt, Wupperfelder Markt)
7,70 € je m² Ansichtsfläche/Monat
Gebührenzone 2 (übriges Stadtgebiet):
5,10 € je m² Ansichtsfläche/Monat
Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr von 25,00 €. Sofern ein Ortstermin erforderlich ist, richtet sich die Höhe der Verwaltungsgebühr nach dem zeitlichen Aufwand.
Sofern Sie das Werbeschild wird bis auf Widerruf (also unbefristet) genehmigt und die Verwaltungsgebühr nur einmalig zu Beginn der Laufzeit erhoben. Sie erhalten dann zu Beginn eines jeden Jahres automatisch einen Jahresbescheid und brauchen nicht mehr an die Verlängerung denken.
Zahlungsarten
Die Gebühren werden mit Erlass der Sondernutzungsgebühr fällig.
Rechtsgrundlage
- § 18 des Straßen- und Wegegesetz NRW in der zz. gültigen Fassung
- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren in der Stadt Wuppertal vom 20.12.2001 in der zz. gültigen Fassung
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wuppertal in der Fassung vom 19.11.2001 in der zz. gültigen Fassung
Bemerkung
Es wird pro Geschäft nur ein Gehwegaufsteller genehmigt.
Der Gehwegaufsteller darf nur unmittelbar an der Ladenfront aufgestellt werden.
Verstöße hiergegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
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Online-Antrag
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Kontakt
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Frau Annette Sacher | Cronenberg, Elberfeld-West, Ronsdorf, Uellendahl - Katernberg, Vohwinkel | Sachbearbeiter/in | 0202 563-5301 | |
Herr Michel Hirschberg | Elberfeld | Sachbearbeiter/in | 0202 563-4365 | |
Herr Tobias Lehmler | Oberbarmen, Barmen, Heckinghausen, Langerfeld-Beyenburg | Sachbearbeiter | 0202 563-6841 | |
Sondernutzung |