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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Sondernutzung (Gehwegaufsteller)

Wenn Sie vor Ihrem Geschäft auf öffentlicher Fläche einen Aufsteller (Werbeschild) platzieren möchten, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Es wird grundsätzlich pro Geschäft nur ein Gehwegaufsteller genehmigt.

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