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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Sondernutzung (Gehwegaufsteller, Werbeschilder)

Wenn Sie vor Ihrem Geschäft auf öffentlicher Fläche einen Aufsteller (Werbeschild) platzieren möchten, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Es wird grundsätzlich pro Geschäft nur ein Gehwegaufsteller genehmigt.

Sofern Sie ein Werbeschild an der Hauswand, einer Mauer oder einem Zaun anbringen, das mehr als 30 cm in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

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