Beschreibung
Beschreibung
Privatpersonen haben keinen Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Informationsstand, sofern sie nicht den Nachweis über den ideellen oder religiösen Zweck des Informationsstandes erbringen.
Sofern keine Auslagen, Info-Broschüren o. ä. ausgelegt bzw. verteilt werden, handelt es sich um eine Versammlung. Die Durchführung einer Versammlung ist bei der Polizei zu beantragen.
Jede Art von Mitgliederwerbung ist nicht gestattet.
Ferner ist es untersagt, sich Passanten in den Weg zu stellen und/oder aggressiv Anzusprechen oder zu bedrängen. Verstöße können zum Widerruf der Sondernutzungserlaubnis und einer (zeitlich befristeten) Untersagung der Betreibung von Informationsständen in Wuppertal führen.