Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Sondernutzung (Infostände)

Politischen Gruppierungen, Vereine oder gemeinnützige Einrichtungen haben die Möglichkeit, eine Sondernutzungserlaubnis für einen Infostand zu beantragen.

Jede Art von Mitgliederwerbung ist nicht gestattet.

Beschreibung

Beschreibung

Privatpersonen haben keinen Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Informationsstand, sofern sie nicht den Nachweis über den ideellen oder christlichen Zweck des Informationsstandes erbringen.

Sofern keine Auslagen, Info-Broschüren o. ä. ausgelegt bzw. verteilt werden, handelt es sich um eine Versammlung. Die Durchführung einer Versammlung ist bei der Polizei zu beantragen.

Jede Art von Mitgliederwerbung ist nicht gestattet.

Ferner ist es untersagt, sich Passanten in den Weg zu stellen und/oder aggressiv Anzusprechen oder zu bedrängen. Verstöße können zum Widerruf der Sondernutzungserlaubnis und einer (zeitlich befristeten) Untersagung der Betreibung von Informationsständen in Wuppertal führen.

Details

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Seite teilen