Beschreibung
Beschreibung
Die Stellungnahmen der zu beteiligenden Behörden sind einzuholen. Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Beantragung 2 Monate vor Durchführung der Veranstaltung erforderlich.
Neben dem Antrag auf eine Sondernutzungserlaubnis ist beim Ordnungsamt (siehe Kontakte) ein Antrag auf die Erteilung für die Durchführung einer einmaligen Veranstaltung zu stellen.
Weiterhin ist bei der Abteilung für Verkehrslenkung (104.11) ein Antrag auf eine Erlaubnis nach §29 Abs. 2 StVO und – falls Straßen gesperrt werden müssen – zusätzlich eine straßenverkehrliche Anordnung nach § 45 StVO unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes einzureichen.