Beschreibung
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Wenn Sie vor Ihrem Geschäft auf öffentlicher Fläche Warenauslagen (Verkaufsständer, Zeitungsständer etc.) aufstellen möchten, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
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Dokumente
Bitte nutzen Sie den Online-Antrag.
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Wegen des Coronavirus z.Z. keine Bürgervorsprachen möglich !!!!!
Es werden nur schriftliche Anträge bearbeitet !!
Gebühren
Gebührenzone 1:
Barmen:
Fußgängerzone (Alfred-Röder-Gasse, Alter Markt, Concordienstraße, Eugen-Rappoport-Straße, Geschwister-Scholl-Platz, Heubruch 1a-5 und 6, Johannes-Rau-Platz, Lindenstraße, Rolingswerth Rudolf-Herzog-Straße, Schuchardstraße , Werth, Werther Hof 4 bis Einmündung Werth)
sowie Berliner Straße vom Berliner Platz bis Brändströmstraße
Elberfeld:
Fußgängerzone (Alte Freiheit, Armin T.-Wegner-Platz, Burgstraße, Calvinstraße, Erholungstraße von Neumarktstraße bis Herzogstraße, Friedrich-Ebert-Str. 13-17 von Einmündung Laurentiusstraße bis Einmündung Auer Schulstraße, Grabenstraße, Herzogstraße, Kerstenplatz, Kleine Klotzbahn 21-27 und 22, Klotzbahn, Kipdorf 1-11 und 6,Kirchplatz, Kirchstraße, Mäuerchen 4, Poststraße, Rommelspütt, Schlössersgasse, Schloßbleiche 4-22, Schöne Gasse, Schwanenstraße, Turmhof, Von der Heydt-Platz, Wilhelmstraße, Willy-Brandt-Platz, Wirmhof)
sowie die Straßen Wall, Neumarkt, Neumarktstraße, Grünstraße, Fouriersgasse, Mäuerchen, Schlossbleiche, Kipdorf und Hofaue bis Morianstraße, Genügsamkeitsstraße von Neumarktstraße bis Kleine Klotzbahn, Friedrich-Ebert-Straße von Kasinostraße bis Robert-Daum-Platz
Stadtplätze: Berliner Platz, Langerfelder Markt, Laurentiusplatz, Lienhardplatz, Wichlinghauser Markt, Wupperfelder Markt
7,70 € pro m²
Gebührenzone 2 (übriges Stadtgebiet):
5,60 € pro m²
Bei Neuanträgen wird eine einmalige Verwaltungsgebühr von 25,00 € erhoben. Falls ein Ortstermin erforderlich ist, erhöht sich die Verwaltungsgebühr entsprechend des Verwaltungsaufwands auf mindestens 37,50 €.
Rechtsgrundlage
- § 18 des Straßen- und Wegegesetz NRW in der zz. gültigen Fassung
- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren in der Stadt Wuppertal vom 20.12.2001 in der zz. gültigen Fassung
- Verwaltingsgebührensatzung der Stadt Wuppertal in der Fassung vom 19.11.2001 in der zz. gültigen Fassung
Bemerkung
Die Platzierung der Warenauslagen ist nur unmittelbar vor dem eigenen Geschäft erlaubt.
Eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 m ist zwingend freizuhalten.
Rettungswege, Hauseingänge und taktile Elemente sind ebenfalls zwingend freizuhalten.
Bearbeitungsdauer
14 Tage nach Eingang des vollständigen Antrags.
Links und Downloads
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Bitte beachten Sie die o.a. Hinweise zur EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Kontakt
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|---|
Frau Annette Sacher | Cronenberg, Elberfeld-West, Ronsdorf,Uellendahl-Katernberg, Vohwinkel | Sachbearbeiter/in | 0202 563-5301 | |
Herr Tobias Lehmler | Elberfeld | Sachbearbeiter | 0202 563-6841 | |
Herr Christian Kaldewey | Oberbarmen, Barmen, Heckinghausen, Langerfeld-Beyenburg | Sachbearbeiter | 0202 563-4827 | |
Sondernutzung |