Beschreibung
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Wenn Sie vor Ihrem Geschäft auf öffentlicher Fläche Warenauslagen (Verkaufsständer, Zeitungsständer etc.) aufstellen möchten, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Details
Dokumente
Bitte nutzen Sie den Online-Antrag.
Den entsprechenden Link zum Online-Antrag finden Sie oben auf dieser Seite oder unten unter Links und Downloads.
Wegen des Coronavirus z.Z. keine Bürgervorsprachen möglich !!!!!
Es werden nur schriftliche Anträge bearbeitet !!
Gebühren
Gebührenzone 1 (Fußgängerzonen Barmen und Elberfeld, Stadtplätze Am Kolk, Berliner Platz, Langerfelder Markt, Laurentiusplatz, Lienhardplatz, Wichlinghauser Markt, Wupperfelder Markt) 7,70 € pro m²
Gebührenzone 2 (übriges Stadtgebiet): 5,60 € pro m²
Bei Neuanträgen wird eine einmalige Verwaltungsgebühr von 12,50 € erhoben. Falls ein Ortstermin erforderlich ist, erhöht sich die Verwaltungsgebühr auf 37,50 €.
Rechtsgrundlage
- § 18 des Straßen- und Wegegesetz NRW in der zz. gültigen Fassung
- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren in der Stadt Wuppertal vom 20.12.2001 in der zz. gültigen Fassung
- Verwaltingsgebührensatzung der Stadt Wuppertal in der Fassung vom 19.11.2001 in der zz. gültigen Fassung
Bemerkung
Die Platzierung der Warenauslagen ist nur unmittelbar vor dem eigenen Geschäft erlaubt.
Eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 m ist zwingend freizuhalten.
Rettungswege, Hauseingänge und taktile Elemente sind ebenfalls zwingend freizuhalten.
Bearbeitungsdauer
14 Tage nach Eingang des vollständigen Antrags.
Links und Downloads
Kontakt
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Frau Silke Winkler | Barmen, Beyenburg, Heckinghausen, Langerfeld, Ronsdorf | 0202 563-4365 | |
Frau Annette Sacher | Cronenberg, Elberfeld, Vohwinkel, Uellendahl-Katernberg | 0202 563-5301 | |
Sondernutzung |