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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Baustellen/Arbeitsstellen Wuppertal

Verkehrsrechtlicher Maßnahmen zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Wuppertal nach § 45 StVO

Beschreibung

Beschreibung

Für Maßnahmen (wie z.B. Baustellen) im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Wuppertal bedarf es einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach §45 StVO. Anträge sind mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme, bei Großbaustellen 3 Wochen, ggf. mit den erforderlichen Verkehrszeichen- und Signalplänen, einzureichen. 

Für die Planung von größeren Baumaßnahmen Großbaustellen/Hauptverkehrsstraßen/Verkehrsstraßen/Fußgängerzone ist eine frühestmögliche Beteiligung z.B. durch Ortstermine mit Polizei, Feuerwehr und ÖPNV unabdingbar. Nach erfolgter Abstimmung mit den verschiedenen Fachdienststellen wird die beantragte Anordnung zugeleitet. 

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