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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Strauch- und Baumrückschnitt im Straßenverkehr

Wenn private Bäume oder Sträucher in den Gehweg oder in die Fahrbahn hineingewachsen sind, können diese für die Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellen.

Die Mitarbeiter des städtischen Betriebshofes kümmern sich darum, dass die Eigentümer aufgefordert werden, die Gefährdung zu beseitigen.

Private Belange (kein öffentlicher Verkehrsraum) siehe unter Infos weitere Erläuterungen.

Strauch- und Baumrückschnitt im Straßenverkehr

Beschreibung

Beschreibung

Sollten Bäume oder Sträucher die auf öffentlichem Grund stehen, wiederrum private Belange beeinträchtigen, ist der Stadtbetrieb Grünflächen und Forsten, Team Straßenbäume, zuständig (Ressort 103.22).

Nachfragen zu den Themen Bäume pflegen, -fällen, -pflanzen, Heckenschnitt beantwortet die Untere Landschaftsbehörde, Ressort 106.15.

 

Grünbewuchs und Unkraut auf Gehwegen und an Bordsteinen sind nach der Straßenreinigungungssatzung grundsätzlich in einem vorgegebenen Rhytmus von den Anliegern zu reinigen.

 

Nähere Informationen siehe Straßenreinigungssatzung unter Download/Links.

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Erläuterungen und Hinweise

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