Beschreibung
Beschreibung
Sollten Bäume oder Sträucher die auf öffentlichem Grund stehen, wiederrum private Belange beeinträchtigen, ist der Stadtbetrieb Grünflächen und Forsten, Team Straßenbäume, zuständig (Ressort 103.22).
Nachfragen zu den Themen Bäume pflegen, -fällen, -pflanzen, Heckenschnitt beantwortet die Untere Landschaftsbehörde, Ressort 106.15.
Grünbewuchs und Unkraut auf Gehwegen und an Bordsteinen sind nach der Straßenreinigungungssatzung grundsätzlich in einem vorgegebenen Rhytmus von den Anliegern zu reinigen.
Nähere Informationen siehe Straßenreinigungssatzung unter Download/Links.