Beschreibung
Beschreibung
Aufgabenbereich: Wohnberechtigungsbescheinigung Wohnungsvermittlung Bestands/Besetzungskontrolle
Zum Schutz der Bürger*innen aber auch unserer Verantwortung der städtischen Mitarbeiter*innen gegenüber möchten wir dazu beitragen das CORONA Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Gleichzeitig möchten wir sicherstellen, dass unser Service - Angebot weitgehend aufrechterhalten werden kann. Damit dies gelingen kann, wird der Bereich für Wohnberechtigungsscheine Wohnungsvermittlung Bestands- und Belegungskontrollen bis auf weiteres telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg zur Verfügung stehen.
Persönliche Vorsprachen sind aber nach vorheriger telef. Terminvereinbarung mit den Mitarbeiter*innen möglich.
Darüber hinaus bitten wir alle Bürger*innen um die Beachtung der 3G-Regel und der Zutritt in das Verwaltungsgebäude ist nur mit FFP2-Maske möglich.
Kontaktdaten:
Postanschrift
Stadt Wuppertal
Ressort 105. 34
Hans-Dietrich-Genscher-Platz 1
42269 Wuppertal
Zentrale Email Adresse: WohnenStadt.Wuppertalde
Herr Mehlich: 563-5734
Herr Izgi: 563-7757
Frau Schrenke: 563-5137
Frau Sander: 563-6043
Frau Mert: 563-6050
Frau Viehweg: 563-5117
Frau Franzke: 563-5501
Für die getroffenen Maßnahmen bitten wir um Verständnis.
Team Wohnberechtigungsscheine/Wohnungsvermittlung/Bestands- und Belegungskontrolle
Wohnberechtigungsschein
Für den Einzug in eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung wird ein Wohnberechtigungsschein (B-Schein) benötigt. Die Erteilung ist von Einkommensgrenzen abhängig.
Die Antragsunterlagen können - sofern eine Vollmachtserklärung vorliegt - auch von Dritten eingereicht werden.
Dieser sogenannte "B-Schein" berechtigt, öffentlich geförderte Wohnungen zu beziehen, welche oftmals preiswerter sind als die Angebote auf dem freien Wohnungsmarkt.
Der Wohnberechtigungsschein ist für die Dauer eines Jahres in ganz Nordrhein-Westfalen gültig.
Wer in Nordrhein-Westfalen wohnt und nach Wuppertal verziehen möchte, kann den Antrag daher auch bei der Behörde stellen, die für den jetzigen Wohnort zuständig ist.