Beschreibung
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Wohnberechtigungsschein
Für den Einzug in eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung wird ein Wohnberechtigungsschein (B-Schein) benötigt. Die Erteilung ist von Einkommensgrenzen abhängig.
Die Antragsunterlagen können - sofern eine Vollmachtserklärung vorliegt - auch von Dritten eingereicht werden.
Dieser sogenannte "B-Schein" berechtigt, öffentlich geförderte Wohnungen zu beziehen, welche oftmals preiswerter sind als die Angebote auf dem freien Wohnungsmarkt.
Der Wohnberechtigungsschein ist für die Dauer eines Jahres in ganz Nordrhein-Westfalen gültig.
Wer in Nordrhein-Westfalen wohnt und nach Wuppertal verziehen möchte, kann den Antrag daher auch bei der Behörde stellen, die für den jetzigen Wohnort zuständig ist.