Beschreibung
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Team Wohnraumförderung
Sie suchen Anhaltspunkte für die ortsübliche Vergleichsmiete?
Hier hilft Ihnen der Wuppertaler Mietspiegel weiter. Er gibt eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten für Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen. Er ist ein Orientierungsrahmen für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter bei der Ermittlung und Festlegung der Mieten und Mieterhöhungen.
Der Mietspiegel gilt nur für den nicht preisgebundenen, d.h. den nicht mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnraum.
Seit 2016 gibt es in Wuppertal wieder einen qualifizierten Mietspiegel. Dieser wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von den Interessenverbänden der Mieter- und der Vermieterseite anerkannt.
Nach den gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches muss dieser Mietspiegel nach zwei Jahren fortgeschrieben werden, um sein Qualifizierungsmerkmal nicht zu verlieren. Dies ist nun erfolgt, so dass am 01.12.2022 ein neuer Mietspiegel für die Stadt Wuppertal veröffentlicht wird.
Der qualifizierte Mietspiegel hat im Falle eines mietrechtlichen Prozesses erhebliche Beweiskraft und ist als Grundlage einer Urteilsbegründung zulässig. Er bringt dem Gericht Erkenntnisse z.B. über die Zulässigkeit von Mieterhöhungen oder Rückforderungen überhöhter Mietzahlungen.
Der neue Mietspiegel ist gültig bis zum 30.11.2024.
Die Stadt Wuppertal bietet keine Rechtsberatung in mietrechtlichen Fragen an.