Beschreibung
Beschreibung
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine Baumassnahme auch eine Genehmigung erfordert. In Ausnahmen ist eine Genehmigung nicht erforderlich. In jedem Fall sind aber die Regelungen der BauO NRW, wie z. B. Abstandflächen und Brandschutz, auch bei genehmigungsfreien Vorhaben einzuhalten.