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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Wohngeld

Wohngeld ist eine staatliche Leistung und dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Es wird unterschieden zwischen Miet- (für Mieter*innen von Wohnraum) und Lastenzuschuss (für Eigentümer*innen von Wohnraum).

Wohngeld

Beschreibung

Beschreibung

ALLGEMEINES:

Zentrale Email-Adresse: wohngeldstadt.wuppertalde

Wohngeldanträge erhalten Sie:

  • bei der Wohngeldbehörde zu den Öffnungszeiten der Infotheke
  • an der Infotheke im Rathaus Barmen
  • beim Pförtner im Verwaltungshaus Elberfeld und
  • Online unter Links und Downloads oder im Service-Portal 

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von verschiedenen Faktoren: 

  • dem Einkommen aller Haushaltsmitglieder
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete sowie
  • der Anzahl der wohngeldberechtigten Haushaltsmitglieder

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit die Kosten der Unterkunft enthalten sind:

  • Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII),
  • verschiedene andere Sozialleistungen.

Hinweise zur Antragstellung finden Sie unter Details

.

Hinweis für Lastenzuschuss:

Lastenzuschuss kann für Eigentümer*innen eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt werden, wenn diese die Immobilie selbst nutzen und die weiteren Voraussetzungen (wie z.B. bestimmte Einkommensgrenzen) erfüllen. 

Hinweis für Studierende:

Alleinstehenden Studierenden mit selbständigem Haushalt wird grundsätzlich kein Wohngeld gewährt, sofern sie BAföG erhalten können. Eine Ausnahme besteht, wenn BAföG nur als Darlehen gewährt wird oder wenn BAföG-Leistungen dem Grunde nach nicht mehr zustehen. Ledige Auszubildende in der Erstausbildung sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt auf Wohngeld.

Hinweis Kinderwohngeld:

Kinderwohngeld kommt dann in Betracht, wenn die Eltern Bürgergeld beziehen und das Kind, welches im gleichen Haushalt wohnt, eigenes Einkommen bezieht und bislang Teil der Bedarfsgemeinschaft ist. Als Einkommen des Kindes werden u.a. Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder auch Halbwaisenrente angerechnet.  

Hinweis für die Negativbescheinigung:

Wenn Sie in eine andere Stadt umgezogen sind und dort Wohngeld beantragen, wird von Ihnen eine Negativbestätigung des früheren Wohnortes verlangt. Sie können diese mit einem Anruf oder per E-Mail anfordern. Bitte machen Sie dazu folgende Angaben: Name, Vorname / Geburtsdatum / bisherige Anschrift in Wuppertal / das Umzugsdatum / Ihre aktuelle Anschrift. Sie erhalten die Bestätigung dann umgehend per Post.

Bitte sehen Sie davon ab Originale einzureichen, diese werden vernichtet!

Details

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

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