Löschungsbewilligungen von Wohnungsbesetzungsrechten
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Beschreibung
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Team Wohnraumförderung
Zuständig für Grundbuchauszüge und Grundbucheintragungen ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts.
Grundbuchangelegenheiten der Abteilung Bauförderung und Wohnen:
Erteilung von Löschungsbewilligungen im Zusammenhang mit eingetragenen Wohnungsbesetzungsrechten für öffentlich geförderte Wohngebäude.