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Denkmalförderung- Zuschüsse als Pauschalzuweisungen für "kleinere" Denkmalpflegemaßnahmen

Gemäß § 35 DSchG NRW gewährt die Untere Denkmalbehörde der Stadt Wuppertal im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuschüsse zu denkmal- und stadtbildpflegerischen Maßnahmen.

Beschreibung

Beschreibung

Die Stadt Wuppertal gewährt auf Antrag Zuschüsse an private Eigentümer von innerhalb des Gemeindegebietes gelegenen Bauwerken zur Durchführung denkmal- und stadtbildpflegerischer Maßnahmen, an denen ein öffentliches Interesse besteht.

Der Einzelzuschuss an die Denkmaleigentümer bzw. Projektträger liegt zwischen 200,00 € und 10.000,00 €. 

Die Zuschüsse sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Sie können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden.

Zuschussberechtigt sind nur diejenigen Eigentümer, deren Einkommen bei Einzelpersonen unter 52.500 Euro zu versteuerendes Einkommen und bei Ehepaaren unter 105.000 Euro zu versteuerendes Einkommen liegt.

Den Zuschussantrag erhalten Sie beim zuständigen Sachbearbeiter.

Telefonische Sprechzeiten finden jeden Donnerstag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt!

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